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3.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 432/36 |
BESCHLUSS (GASP) 2021/2133 DES RATES
vom 2. Dezember 2021
zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition in Südosteuropa
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 19. November 2018 hat der Rat die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) sowie zugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) angenommen. |
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(2) |
Seit mehr als drei Jahrzehnten sind die Länder in Südosteuropa im Zusammenhang mit der destabilisierenden Anhäufung und unkontrollierten Verbreitung unerlaubter Kleinwaffen und leichter Waffen sowie zugehöriger Munition innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebiets und jenseits ihrer Grenzen mit erheblichen Risiken und Herausforderungen konfrontiert. Diese Risiken haben weiter reichende negative Auswirkungen auf ganz Europa und auch über Europa hinaus. In der SALW-Strategie der EU wird festgestellt, dass in den letzten Jahren, insbesondere in Südosteuropa, zwar erhebliche Fortschritte erzielt wurden, doch aufgrund des Ausmaßes der Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition, der unzulänglichen Bedingungen für ihre Lagerung, eines weit verbreiteten unerlaubten Waffenbesitzes und einer lückenhaften Umsetzung die Wirksamkeit der Kontrollen von Feuerwaffen und SALW in Teilen des Westbalkans nach wie vor begrenzt ist. |
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(3) |
Auf regionaler Ebene verpflichtet die SALW-Strategie der EU die Union und ihre Mitgliedstaaten dazu, die Stärkung der Strafverfolgungskapazitäten zu unterstützen, um illegale Handelsnetze zu ermitteln, zu zerschlagen und zu verbieten sowie zu verhindern, dass Feuerwaffen über den illegalen Markt an Terroristen und Straftäter gelangen, unter anderem, indem die unerlaubte Finanzierung und Beförderung von Waffen verhindert werden und die Rolle der Grenzpolizei, der Zollbehörden und der Hafenbehörden bei der Bekämpfung der Verbringung unerlaubter Waffen auf dem Seeweg gestärkt wird. Die Union und ihre Mitgliedstaaten sind entschlossen, andere Länder dabei zu unterstützen, die Verwaltung und die Sicherung der staatlichen Lagerbestände zu verbessern, indem die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verschärft und die Einrichtungen, die die rechtmäßige Lieferung und Verwaltung der Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition für die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte regeln, gestärkt werden. |
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(4) |
Der SALW-Strategie der EU zufolge wird die Union ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen, die sich mit der SALW-Kontrolle befassen, verbessern, indem sie ihre Tätigkeiten auf die regionalen Strategien und Aktionspläne abstimmt. |
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(5) |
Im Jahr 2000 haben Teilnehmerstaaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) das OSZE-Dokument über SALW (1) angenommen, in dem sie sich zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten verpflichten. In diesem Dokument wird außerdem hervorgehoben, dass die übermäßige Anhäufung von SALW und die schlechte Verwaltung und Sicherung von SALW-Lagerbeständen sich destabilisierend auf die nationale, regionale und internationale Sicherheit auswirken können. |
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(6) |
Die OSZE-Teilnehmerstaaten haben zudem im Jahr 2003 das OSZE-Dokument über Lagerbestände konventioneller Munition (2) angenommen und damit die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der übermäßigen Anhäufung konventioneller Munition anerkannt. Um diesen Risiken zu begegnen, haben sie beschlossen, ein praktisches Verfahren für die Bereitstellung von Unterstützung für die Vernichtung überschüssiger konventioneller Munition und/oder die Verbesserung der Verwaltung der Lagerbestände und der Sicherheitsvorkehrungen einzurichten. |
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(7) |
Aus OSZE-Dokumenten über SALW und Lagerbestände konventioneller Munition geht hervor, dass die Vernichtung das bevorzugte Verfahren für die Beseitigung überschüssiger SALW und konventioneller Munition darstellt. |
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(8) |
Mit dem durch diesen Ratsbeschluss unterstützten Projekt werden andere regionale Initiativen berücksichtigt, insbesondere der Fahrplan für den Westbalkan (3), die Arbeit des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme — UNDP)/der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (South Eastern Europe Clearinghouse for the Control of Small Arms and Light Weapons — SEESAC) und die einschlägigen Maßnahmen der Europäischen Kommission in Südosteuropa im Zusammenhang mit der Rüstungskontrolle und dem illegalen Waffenhandel. Das Projekt wird in Abstimmung mit der einschlägigen Unterstützung der Union für Hoheitsgebiete in Südosteuropa (Beschluss (GASP) 2018/101 des Rates (4) und Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates (5)), der regionalen Zusammenarbeit mit dem Westbalkan im Bereich der SALW-Kontrolle, die vom UNDP und der SEESAC durchgeführt wird (Beschluss (GASP) 2019/2111 des Rates (6), Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates (7) und Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates (8)), und der Strafverfolgungszusammenarbeit zwischen der EU und Südosteuropa auf dem Gebiet des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, die von der GD HOME der Europäischen Kommission, der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (European Union Agency for Law Enforcement Cooperation — Europol) und der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats — EMPACT)-Projektgruppe unterstützt wird, durchgeführt. |
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(9) |
Davor hat die Union Maßnahmen der OSZE mit dem Beschluss 2012/662/GASP des Rates (9) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr des illegalen Handels mit SALW und der übermäßigen Anhäufung von SALW in der OSZE-Region unterstützt. Am 4. August 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1424 zur Unterstützung von Maßnahmen der OSZE zur Verringerung der Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen, leichten Waffen und konventioneller Munition sowie von deren übermäßiger Anhäufung in der Republik Nordmazedonien und in Georgien (10) erlassen. Der Rat hat am 2. Dezember 2019 den Beschluss (GASP) 2019/2009 (11) zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE erlassen. |
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(10) |
Am 30. Juni 2018 hat die dritte Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des VN-Aktionsprogramms gegen unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen ein Abschlussdokument angenommen, in dem die Staaten ihre Zusage zur Verhütung und Bekämpfung der Umlenkung von Kleinwaffen und leichten Waffen erneuern. Ferner bekräftigten die Staaten ihre Bereitschaft, die internationale Zusammenarbeit fortzusetzen und die regionale Zusammenarbeit durch die Verbesserung von Koordinierung, Konsultation, Informationsaustausch und operativer Zusammenarbeit unter Einbeziehung der einschlägigen regionalen und subregionalen Organisationen sowie der für die Strafverfolgung, Grenzkontrollen und Aus- und Einfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden zu verstärken. |
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(11) |
In der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ wird bestätigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen erforderlich ist, um viele Ziele für nachhaltige Entwicklung, darunter jene in Bezug auf Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, Armutsminderung, Wirtschaftswachstum, Gesundheit, Geschlechtergleichstellung und sichere Städte, zu verwirklichen. So haben sich alle Staaten im Rahmen der Zielvorgabe 16.4 für nachhaltige Entwicklung dazu verpflichtet, illegale Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern. |
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(12) |
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat in seiner am 24. Mai 2018 vorgelegten Agenda für die Abrüstung mit dem Titel „Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft“ dazu aufgerufen, die übermäßige Anhäufung von konventionellen Waffen und den unerlaubten Handel damit zu bekämpfen und länderbezogene Ansätze für Kleinwaffen zu unterstützen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen zielt dieser Beschluss darauf ab, die Risiken des unerlaubten Handels mit SALW und ihrer unkontrollierten Verbreitung in, nach oder aus Südosteuropa zu verringern, die die Sicherheit untergraben, indem sie die nachhaltige Friedenskonsolidierung und die sozioökonomische Entwicklung behindern, zum Zusammenbruch der Ordnung beitragen, Terrorismus und kriminelle Gewalt schüren oder zum Wiederaufflammen des Konflikts führen.
(2) Gemäß Absatz 1 werden mit dem Beschluss die folgenden Ziele verfolgt:
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a) |
Verringerung des Risikos der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW in der Republik Albanien, |
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b) |
Unterstützung von Bosnien und Herzegowina bei der Minderung von Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von SALW und der zugehörigen Munition sowie dem unerlaubten Handel damit, |
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c) |
Unterstützung der Verstärkung der bestehenden K-9-Fähigkeiten der Polizei im Kosovo (*) und ihres direkten Beitrags zur Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des Handels damit im Westbalkan, |
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d) |
Verringerung des Risikos der Verbreitung von Waffen und des Missbrauchs von SALW in der Republik Nordmazedonien durch den Ausbau der Präventions-, Aufdeckungs-, Analyse- und Ermittlungskapazitäten des Innenministeriums und anderer Regierungseinrichtungen, |
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e) |
Verringerung des Risikos unbeabsichtigter Explosionen in Munitionslagern und Verringerung der Umlenkung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition aus Lagerungsstätten des montenegrinischen Verteidigungsministeriums, |
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f) |
Verringerung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit in unerlaubtem Besitz befindlichen SALW, dem Missbrauch legaler SALW und dem unerlaubten Handel mit SALW in Serbien, |
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g) |
Unterstützung der OSZE-Teilnehmerstaaten, damit diese ihre Zusagen zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition besser planen, umsetzen und — falls erforderlich — verstärken können. |
(3) Die Begünstigten des Projekts sind:
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a) |
die mit der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und zugehöriger Munition betrauten und für diese zuständigen Behörden in Südosteuropa, insbesondere der SALW-Ausschuss/Koordinierungsausschuss für SALW-Kontrolle, das Innenministerium und Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei. Weitere beteiligte Behörden sind das Ministerium für Sicherheit, die Staatsanwaltschaften, Gerichte und Strafvollzugsbehörden in Bosnien und Herzegowina sowie das Verteidigungsministerium in Montenegro. In Serbien ist mit dem Projekt auch die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Fragen der SALW-Kontrolle befassen (unmittelbar Begünstigte), geplant; |
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b) |
die Bevölkerungen der Hoheitsgebiete in Südosteuropa und ihre europäischen Nachbarländer, die durch den Einsatz unerlaubter SALW und zugehöriger Munition bei kriminellen Aktivitäten und Terrorismus und durch den gewaltsamen Missbrauch von SALW gefährdet sind (mittelbar Begünstigte); |
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c) |
die beauftragten Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten, denen verstärkte Kontrollkapazitäten für SALW und zugehörige Munition in Südosteuropa zugutekommen, unter anderem durch einen besseren Informationsaustausch sowie Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen wie Risikoermittlung, Ermittlung und Rückverfolgung, Aufdeckung und Beschlagnahme von unerlaubten SALW und zugehöriger Munition (mittelbar Begünstigte). |
(4) Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten.
Artikel 2
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
(2) Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts (im Folgenden „Projekt“) erfolgt durch das Sekretariat der OSZE.
(3) Das OSZE-Sekretariat nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem OSZE-Sekretariat.
Artikel 3
(1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts beträgt EUR 4 208 827.
(2) Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche Finanzierungsvereinbarung mit dem OSZE-Sekretariat. In der Finanzierungsvereinbarung wird festgehalten, dass das OSZE-Sekretariat zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
(4) Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzierungsvereinbarung geschlossen wird.
Artikel 4
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat über die Durchführung dieses Beschlusses auf der Grundlage regelmäßig erstellter, ausführlicher Berichte des OSZE-Sekretariats. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat.
(2) Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.
Artikel 5
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.
Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. VRTOVEC
(1) FSC.DOC/1/00/Rev.1.
(2) FSC.DOC/1/03/Rev.1.
(3) Auf dem Westbalkan-Gipfeltreffen vom 10. Juli 2018 in London wurde das Dokument „Regional Roadmap for a sustainable solution to the illegal possession, misuse and trafficking of SALW/firearms and their ammunition in the Western Balkans by 2024“ (Regionaler Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024) verabschiedet.
(4) Beschluss (GASP) 2018/101 des Rates vom 22. Januar 2018 über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen (ABl. L 17 vom 23.1.2018, S. 40).
(5) Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates vom 29. Mai 2017 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 139 vom 30.5.2017, S. 38).
(6) Beschluss (GASP) 2019/2111 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa zur Verringerung der Bedrohung durch unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen und zugehörige Munition (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 147).
(7) Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 11).
(8) Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 348 vom 21.12.2016, S. 60).
(9) Beschluss 2012/662/GASP des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der übermäßigen Anhäufung dieser Waffen im Raum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (ABl. L 297 vom 26.10.2012, S. 29).
(10) ABl. L 204 vom 5.8.2017, S. 82.
(11) Beschluss (GASP) 2019/2009 des Rates vom 2. Dezember 2019 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L 312 vom 3.12.2019, S. 42).
(*) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
ANHANG
PROJEKTDOKUMENT
UMFASSENDES PROGRAMM DER OSZE FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG DER ANSTRENGUNGEN ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG DES UNERLAUBTEN HANDELS MIT SALW UND KONVENTIONELLER MUNITION IN SÜDOSTEUROPA – HR(2021) 138
1. Hintergrund
Seit mehr als drei Jahrzehnten sind die Länder in Südosteuropa im Zusammenhang mit der destabilisierenden Anhäufung und unkontrollierten Verbreitung unerlaubter Kleinwaffen und leichter Waffen (im Folgenden „SALW“) sowie konventioneller Munition innerhalb ihrer Hoheitsgebiete und jenseits ihrer Grenzen mit erheblichen Risiken und Herausforderungen konfrontiert. Diese Risiken haben weiter reichende negative Auswirkungen auf ganz Europa und auch über Europa hinaus.
Die Lage in Südosteuropa gibt nach wie vor Anlass zur Sorge und stellt in der Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) sowie zugehörige Munition (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) eine erhebliche Herausforderung dar. In der SALW-Strategie der EU wird festgestellt, dass „in den letzten Jahren insbesondere in Südosteuropa [zwar] erhebliche Fortschritte erzielt [wurden], doch aufgrund des Ausmaßes der Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition, der unzulänglichen Bedingungen für ihre Lagerung, eines weit verbreiteten unerlaubten Waffenbesitzes und einer lückenhaften Umsetzung [...] die Kontrolle von Feuerwaffen/SALW in Teilen des westlichen Balkans nach wie vor nur begrenzt wirksam [ist].“
Daher wird in der SALW-Strategie der EU unter Bezugnahme auf den Westbalkan ein umfassendes Bündel von Maßnahmen festgelegt wie „Verringerung überschüssiger Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition, Eindämmung des unerlaubten Waffenbesitzes, Bekämpfung der Umlenkung und des unerlaubten Waffenhandels, Verstärkung der Grenzkontrollen, Verbesserung der Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgung von SALW, Ausbau der Entsorgungskapazitäten sowie Sensibilisierung und Unterstützung der Strafverfolgungskapazitäten [...]; darüber hinaus wird die EU die nationalen Kontrollsysteme weiterhin unterstützen und einschlägige regionale Initiativen zur Bekämpfung unerlaubter SALW und zugehöriger Munition – wie den Regionalen Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024, eine von Frankreich und Deutschland unterstützte Initiative – berücksichtigen.“
Als Folgen der vergangenen Konflikte in der Region, der Versäumnisse bei der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Umsetzung der Demobilisierung, Entwaffnung und Wiedereingliederung sowie der unzureichenden Umsetzung der zentralisierten Kontrollsysteme für SALW und Lagerbestände konventioneller Munition sind zu verzeichnen:
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der unerlaubte Handel mit SALW und konventioneller Munition und deren Verbreitung in Südosteuropa und darüber hinaus, |
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die unerlaubte Umlenkung von SALW und konventioneller Munition, |
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der Einsatz unerlaubter/geschmuggelter SALW und konventioneller Munition bei terroristischen und kriminellen Aktivitäten sowie Gewaltverbrechen in der Region und darüber hinaus, |
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der Verlust und Diebstahl von SALW und konventioneller Munition aus offiziellen und geheimen Lagern (und so zu deren unerlaubter Verbreitung), |
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eine geringe Rechenschaftspflicht und Transparenz bei der Verhütung, Verwaltung und Kontrolle von SALW und konventioneller Munition und der diesbezüglichen Strafverfolgung. |
Die OSZE-Teilnehmerstaaten haben vereinbart, zur Bewältigung dieser Probleme umfassend zusammenzuarbeiten. Sie haben sich insbesondere dazu verpflichtet, den unerlaubten Handel mit SALW und konventioneller Munition sowie deren unkontrollierte Verbreitung gemäß den Bestimmungen der OSZE-Dokumente zu SALW (FSC.DOC/1/00/Rev.1) und zu Beständen konventioneller Munition (FSC.DOC/1/03/Rev.1) zu bekämpfen.
Um diesen Herausforderungen und Anliegen gerecht werden, haben die südosteuropäischen Länder 2019 an die OSZE offizielle Ersuchen um Unterstützung im Bereich der Kontrolle von SALW und zugehöriger Munition gerichtet. (1) Gestellt wurden diese vom Innenministerium Albaniens, dem Ministerium für Sicherheit von Bosnien und Herzegowina, dem Innenministerium der Republik Nordmazedonien, dem Verteidigungsministerium Montenegros und dem Innenministerium Serbiens.
2. Gesamtziel
Verringerung der Risiken des unerlaubten Handels mit SALW und ihrer unkontrollierten Verbreitung in/nach/aus Südosteuropa, die die Sicherheit untergraben, indem sie die nachhaltige Friedenskonsolidierung und die sozioökonomische Entwicklung behindern und zu einem Zusammenbruch der Ordnung beitragen, Terrorismus und kriminelle Gewalt schüren oder zu einer Wiederaufnahme des Konflikts führen.
3. Beschreibung der Maßnahme
Die Maßnahme beruht auf systematischen Bedarfsermittlungen, die im Zeitraum 2019-2021 durchgeführt wurden. Dabei wurden Unterstützungsersuchen geprüft und der Bedarf an Unterstützung durch die OSZE bestätigt, nämlich die Stärkung der Fähigkeiten der beauftragten Behörden in folgenden Bereichen:
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Verwaltung und Austausch von Informationen über die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW |
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Spürhunde-Kapazitäten für das Aufspüren und die Beschlagnahme unerlaubter SALW und konventioneller Munition |
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Sensibilisierung und Eintreten für die Unterstützung der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition |
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Rechtsrahmen und operative Rahmen für die Deaktivierung von SALW |
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Verwaltung und Sicherung von SALW-Lagerbeständen |
Mit der aus sieben OSZE-Projekten bestehenden Maßnahme (das umfassende Programm der OSZE für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition in Südosteuropa) wird umfassend auf die oben genannten Anforderungen reagiert, und zwar auch mit einer Verstärkung der grenzüberschreitenden bzw. regionalen Dynamiken, damit der unerlaubte Handel mit SALW und konventioneller Munition effizienter, wirksamer und konsequenter verhindert und bekämpft wird. Die Projekte wurden in enger Zusammenarbeit mit den beauftragten Behörden/Einrichtungen, dem OSZE-Konfliktpräventionszentrum und den OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa konzipiert.
Mit seinen Projekten unterstützt das umfassende Programm der OSZE die SALW-Strategie der EU, insbesondere die internationale Zusammenarbeit und die Hilfe für den Westbalkan.
Die Projekte zielen außerdem darauf ab, die negativen Auswirkungen des unerlaubten Handels mit SALW und der zugehörigen Munition auf die nachhaltige Entwicklung zu mindern und zu verhindern, und fördern somit die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung wie
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Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen (d. h. Zielvorgabe 5.2) und |
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Ziel 16: friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen (d. h. Zielvorgaben 16.1, 16.4 und 16.a). |
Darüber hinaus wurden die Vorschläge auf den „ Regionalen Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024 “ (2) abgestimmt und mit den einschlägigen Interessenträgern koordiniert, die diesen Fahrplan unterstützen und seine Durchführung überwachen. Des Weiteren wird mit dem Vorschlag die SALW-Strategie der EU aus dem Jahr 2018 ergänzt, und die Behörden in Südosteuropa werden mit besonderen Maßnahmen im Westbalkan dabei unterstützt, dieser Strategie nachzukommen.
3.1. Projekt 1: Unterstützung der nationalen Behörden der Republik Albanien bei der Verringerung des Risikos der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW
3.1.1. Projektziel
Verringerung des Risikos der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW in der Republik Albanien
3.1.2. Projektbeschreibung
Die Folgen der unkontrollierten Verbreitung und des unkontrollierten Besitzes von SALW, Munition und Explosivstoffen stellen nach wie vor eine große Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Albanien dar. Schlecht kontrollierte und unerlaubte SALW führen zu Gewalt und Unsicherheit und begünstigen dadurch kriminelle Elemente und die organisierte Kriminalität. All diese Aspekte wirken sich nachteilig auf die Maßnahmen zum Aufbau von Sicherheit und zur Vertrauensbildung im Land und in der Region aus. Im Oktober 2019 hat Albanien das OSZE-Forum für Sicherheitskooperation um Unterstützung ersucht.
Die OSZE hat in folgenden Bereichen Defizite festgestellt:
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a) |
Rechts- und Regelungsrahmen für die Deaktivierung von Feuerwaffen und dessen ordnungsgemäße Umsetzung mit einer Verbesserung der Infrastruktur, der Ausrüstung und der Ausbildungsinhalte, |
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b) |
Einsatz von Spürhunden durch die albanische Staatspolizei zum Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen, |
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c) |
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gefahren des Missbrauchs und der Verbreitung von SALW. |
Die Mittel des Rates der EU werden für die Bewältigung der Defizite nach Buchstaben a bis c eingesetzt.
Zu den Begünstigten des Projekts zählen neben der Bevölkerung Albaniens zahlreiche nationale Behörden, die für den Bereich der SALW-Kontrolle zuständig sind, insbesondere der nationale SALW-Ausschuss, das Innenministerium der Republik Albanien und die albanische Staatspolizei.
3.1.3. Voraussichtliche Projektergebnisse
Projektergebnis 1: Verbesserung des Rechtsrahmens der Republik Albanien für SALW und deren Deaktivierung.
Indikatoren:
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Vorhandensein eines normativen Rahmens für die Kontrolle von SALW gemäß internationalen Standards |
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— |
Vorhandensein von Einrichtungen und Verfahren für die Deaktivierung von SALW gemäß den OSZE-Verpflichtungen und internationalen Standards |
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Anzahl der Schulungen und der Personen, die für die Deaktivierung oder Überwachung des Deaktivierungsprozesses ausgebildet wurden. |
Projektergebnis 2: Ausbau der Kapazitäten der albanischen Polizei zum Aufspüren von Waffen und Explosivstoffen.
Indikatoren:
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— |
Vorhandensein eines normativen Rahmens zur Förderung der Spürhunde-Fähigkeiten gemäß internationalen Standards |
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— |
Vorhandensein von Spürhunde-Einrichtungen und -Infrastrukturen gemäß den internationalen Standards und OSZE-Empfehlungen |
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Anzahl der Schulungen und Anzahl der ausgebildeten Personen |
Projektergebnis 3: Bessere Kenntnis der Öffentlichkeit von den Gefahren von SALW und der Kontrolle von SALW.
Indikatoren:
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Anzahl der vorhandenen Leitlinien oder Rechtsvorschriften für die Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit (z. B. Kommunikationsstrategie zu SALW) |
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Anzahl der aktuellen Sensibilisierungs- und Informationskampagnen über die Bedeutung der Kontrolle von SALW, Munition und Explosivstoffen und die Risiken im Zusammenhang mit ihrem illegalen Besitz und dem Missbrauch im Einklang mit der angenommenen Kommunikationsstrategie zu SALW |
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Prozentsatz der Zielgruppe (aufgeschlüsselt nach Geschlecht), der sich der Risiken des Missbrauchs von SALW bewusst ist. |
3.1.4. Projektmaßnahmen
3.1.4.1 Maßnahme zur Verbesserung des Rechtsrahmens der Republik Albanien für SALW und deren Deaktivierung
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
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— |
Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften über die Deaktivierung und eines Aktionsplans für ihre Umsetzung |
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— |
Unterstützung bei der Einrichtung von Mechanismen für die ordnungsgemäße Durchführung und Überwachung der Deaktivierung von SALW |
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— |
Unterstützung der Ausarbeitung eines Schulungshandbuchs über die Deaktivierung von SALW und Bereitstellung von nationalen und internationalen Schulungen für die Ausführenden vor Ort |
3.1.4.2 Maßnahme zum Ausbau der Kapazitäten der albanischen Polizei für das Aufspüren von unerlaubten Waffen und Explosivstoffen
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
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Ausarbeitung von Standardeinsatzverfahren für den Einsatz von Spürhunde-Fähigkeiten für das Aufspüren von SALW sowie eines Masterplans für den Einsatz von Spürhunden zur Modernisierung dieser Fähigkeiten |
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— |
Schulungsprogramm für die Nutzung von Spürhunden beim Aufspüren von SALW |
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— |
Technische Unterstützung und Modernisierung der Infrastruktur für die Spürhunde-Einheit |
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Modernisierung der Hundezwinger- und der Büroinfrastruktur und des Perimeters für die Spürhunde sowie Beschaffung und Übergabe von Ausrüstung für Spürhunde-Einheiten zur Erhöhung der Aufspürkapazität |
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Bereitstellung einer Plattform zur Förderung des Einsatzes von Spürhunden durch die Veranstaltung von Wettbewerben auf nationaler und regionaler Ebene |
3.1.4.3 Maßnahme zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gefahren von SALW und deren Kontrolle
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
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Unterstützung bei der Konzeption einer koordinierten Sensibilisierungs- und Kommunikationsstrategie |
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— |
Unterstützung bei der Umsetzung der Sensibilisierungs- und Kommunikationsstrategie |
3.2. Projekt 2: Bewältigung von Sicherheitsrisiken durch den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von SALW und der zugehörigen Munition sowie den unerlaubten Handel damit in Bosnien und Herzegowina
3.2.1. Projektziel
Ziel des Projekts ist die Unterstützung von Bosnien und Herzegowina bei der Minderung von Sicherheitsrisiken infolge des unerlaubten Besitzes und des Missbrauchs von SALW und der zugehörigen Munition sowie des unerlaubten Handels damit.
3.2.2. Projektbeschreibung
Mit dem Projekt wird dem im Unterstützungsersuchen des Ministeriums für Sicherheit (2019) genannten vorrangigen Bedarf entsprochen und Bosnien und Herzegowina bei der Minderung der Sicherheitsrisiken infolge des unerlaubten Besitzes oder des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen sowie des unerlaubten Handels damit unterstützt; so wird ein Beitrag zur Sicherheit und Stabilität im Land und in der gesamten Region geleistet.
Die OSZE hat in folgenden Bereichen Defizite festgestellt:
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a) |
bei der Infrastruktur für die Lagerung von SALW und Munition der Strafverfolgungsbehörden, einschließlich bei Verfahren und Vorgehensweisen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen; |
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b) |
bei der Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit in Bezug auf die Kontrolle von SALW zur Unterstützung des Koordinierungsausschusses für die Kontrolle von SALW, einschließlich beim methodischen Ansatz und Instrumentarium für die Überwachung und Evaluierung; |
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c) |
bei den Spürhunde-Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden für das Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen, einschließlich bei deren Planung, Rechtsrahmen und operativen Rahmen, deren Ausrüstung und Infrastruktur sowie den Ausbildungsinhalten; |
|
d) |
beim Zugriff auf die Daten im Zusammenhang mit SALW, die für die wirksame Politikgestaltung und das operative Eingreifen erforderlich sind, und deren Vergleichbarkeit; |
|
e) |
bei der Deaktivierung von SALW, einschließlich der Rechts- und Regelungsrahmen, der Ausbildung, Ausrüstung und Infrastruktur. |
Die Mittel des Rates der EU werden für die Bewältigung der Defizite nach Buchstaben c und d eingesetzt.
Zu den Begünstigten des Projekts zählen neben der Bevölkerung von Bosnien und Herzegowina zahlreiche nationale, für den Bereich der Kontrolle von SALW zuständige Behörden wie die Strafverfolgungsbehörden, einschließlich der Innenministerien bzw. Polizeidienststellen auf Ebene der Gebietskörperschaften und der Kantone, des Koordinierungsausschusses für die Kontrolle von SALW, des Ministeriums für Sicherheit von Bosnien und Herzegowina sowie der Staatsanwaltschaften, Gerichte und Strafvollzugsbehörden.
3.2.3. Voraussichtliche Projektergebnisse
Projektergebnis 1: Verstärkung der Spürhundefähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden für das Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen.
Indikatoren:
|
— |
Umsetzungsgrad des Masterplans, der für die Entwicklung des erforderlichen rechtlichen, infrastrukturellen und operativen Rahmens für Spürhunde-Einheiten ausgearbeitet wurde; |
|
— |
Prozentsatz der Lehrgangsteilnehmer mit den für die wirksame Anwendung der Standardeinsatzverfahren erforderlichen Kompetenzen; |
|
— |
Anzahl der Spürhunde-Einheiten und -Stätten, die entsprechend der Bedarfsermittlung der OSZE modernisiert wurden. |
Projektergebnis 2: Entwicklung einer integrierten, interinstitutionellen Falldatenbank und eines entsprechenden Rückverfolgungssystems für SALW und Munition.
Indikatoren:
|
— |
Umfang der Interoperabilität bzw. Kompatibilität der Datenerhebungsmethoden, |
|
— |
Vorhandensein eines funktionsfähigen interinstitutionellen IT-Systems, das eine integrierte Erhebung und Analyse der Daten aus Fällen von SALW und zugehöriger Munition ermöglicht. |
3.2.4. Projektmaßnahmen
3.2.4.1. Maßnahmen zur Verstärkung der Spürhundefähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden für das Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
|
— |
Unterstützung bei der Organisation von Arbeitsgruppen und Koordinierungstreffen für die Ausarbeitung eines Masterplans für den Kapazitätsaufbau im Bereich der Arbeit mit Spürhunden |
|
— |
Unterstützung bei der Entwicklung eines rechtlichen und operativen Rahmens für den Einsatz von Spürhunden beim Aufspüren von SALW |
|
— |
Modernisierung der Infrastruktur für Spürhunde und Bereitstellung der nötigen Ausrüstung |
|
— |
Ausarbeitung eines Schulungsprogramms zur Anwendung der Standardeinsatzverfahren für den Einsatz von Spürhunde-Fähigkeiten zum Aufspüren von SALW |
|
— |
Einrichtung einer Plattform zur Förderung des Einsatzes von Spürhunde-Fähigkeiten durch die Veranstaltung von Wettbewerben auf nationaler und regionaler Ebene |
3.2.4.2. Maßnahme für die Entwicklung einer integrierten, interinstitutionellen Falldatenbank und eines entsprechenden Registers für SALW und Munition.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
|
— |
Unterstützung für die Bewertung der einschlägigen Rechts- und Statistikmodelle der Strafverfolgung und der Justiz zum Aufbau eines integrierten, interinstitutionellen Registers für SALW und Munition |
|
— |
Unterstützung bei der Einrichtung des SALW-Registers in Bosnien und Herzegowina |
|
— |
Organisation von Schulungen für die Nutzer des SALW-Registers bei Justiz und Strafverfolgung |
3.3. Projekt 3: Unterstützung bei der Verstärkung der Spürhunde-Fähigkeiten der Polizei im Kosovo (*) für das Aufspüren und die Beschlagnahme von SALW, Munition und Explosivstoffen
3.3.1. Projektziel
Ziel des Projekts ist es, den Ausbau der bestehenden Spürhunde-Fähigkeiten der Polizei im Kosovo und ihres direkten Beitrags zur Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des Handels damit im Westbalkan zu unterstützen.
3.3.2. Projektbeschreibung
Das Projekt wurde vor dem Hintergrund des Aktionsplans zur Strategie des Kosovos für die Kontrolle von SALW ausgearbeitet. Es soll den Ausbau der bestehenden Spürhunde-Fähigkeiten der Polizei im Kosovo und ihres direkten Beitrags zur Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des Handels damit im Westbalkan unterstützen.
Mit dem Projekt sollen die erwiesenen Kapazitätslücken bei den Spürhunde-Teams in Bezug auf die Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW und des unerlaubten Handels damit überwunden werden; dies gilt auch für die Defizite beim Rechtsrahmen, beim operativen Einsatz der Spürhunde-Teams und die Mängel bei den Human-, Infrastruktur- und Transportressourcen.
Begünstigte des Projekts ist neben der Bevölkerung des Kosovos die kosovarische Polizei.
3.3.3. Voraussichtliches Projektergebnis
Projektergebnis 1: Verbesserung des Rechts- und Ausbildungsrahmens sowie der Infrastruktur und Ausrüstung der Spürhunde-Einheit für eine effizientere und wirksamere Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des Handels damit
Indikatoren:
|
— |
Vorhandensein eines Rechts- und Ausbildungsrahmens für die Spürhunde-Einheit |
|
— |
Vorhandensein einer modernisierten Infrastruktur und Ausrüstung für die Spürhunde-Einheit |
3.3.4. Projektmaßnahmen
3.3.4.1. Maßnahme zur Verbesserung des Rechts- und des Ausbildungsrahmens sowie der Infrastruktur und der Ausrüstung der Spürhunde-Einheit für eine effizientere und wirksamere Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des Handels damit.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
|
— |
Einrichtung und Tätigwerden der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Spürhunde-Fähigkeiten |
|
— |
Durchführung von Studienbesuchen mit Partnern, die über ein moderneres System für den Einsatz von Spürhunden für SALW, Munition und Explosivstoffe verfügen |
|
— |
Unterstützung der Schulungsabteilung des Begünstigten bei der Abfassung eines Schulungsplans, Entwicklung einer Schulungsmethodik, die vollständig in die Standardeinsatzverfahren von Spürhunde-Einheiten für Schulungen und Spürhundeinsätze integriert wird, sowie Bildung eines Expertenteams für Schulungen |
|
— |
Unterstützung bei der Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur und der für die Schulung, die taktische und die operative Leistung der Spürhunde-Einheit notwendigen Ausrüstung |
|
— |
Durchführung spezieller und weiterführender Schulungen für Hundeführer |
3.4. Projekt 4: Unterstützung der nationalen Behörden der Republik Nordmazedonien bei der Verringerung des Risikos der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW
3.4.1. Projektziel
Ziel des Projekts ist die Verringerung des Risikos der Verbreitung von Waffen und des Missbrauchs von SALW in der Republik Nordmazedonien durch den Ausbau der Präventions-, Aufdeckungs-, Analyse- und Ermittlungskapazitäten des Innenministeriums und anderer Regierungseinrichtungen.
3.4.2. Projektbeschreibung
Das Projekt wurde ausgearbeitet, um dem Ersuchen der Regierung der Republik Nordmazedonien um Unterstützung (2019) bei der Stärkung der Kapazitäten des nationalen SALW-Ausschusses und beim Kompetenzausbau der Spürhunde-Einheit der Polizei zum Aufspüren von Waffen und Explosivstoffen nachzukommen.
Die OSZE hat in folgenden Bereichen Defizite festgestellt:
|
a) |
operative Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zur Aufdeckung der unerlaubten Verbreitung von SALW; |
|
b) |
Mechanismen für die Zusammenarbeit innerhalb von Behörden sowie für die behörden- und grenzübergreifende Zusammenarbeit und deren Koordinierung zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW; |
|
c) |
Analyse der Probleme bei der Kontrolle von SALW auf strategischer und operativer Ebene; |
|
d) |
koordinierte Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Risiken im Zusammenhang mit dem Missbrauch von SALW in der Republik Nordmazedonien, einschließlich der Bemühungen des nationalen SALW-Ausschusses. |
Die Mittel des Rates der EU werden für die Bewältigung der Defizite nach Buchstaben a, b und c eingesetzt.
Zu den Begünstigten des Projekts zählen neben der Bevölkerung der Republik Nordmazedonien zahlreiche nationale Behörden mit Zuständigkeiten im Bereich der SALW-Kontrolle, insbesondere der nationale SALW-Ausschuss (3), das Innenministerium und die Polizei.
3.4.3. Voraussichtliches Projektergebnis
Projektergebnis 1: Kapazitätsausbau beim Innenministerium der Republik Nordmazedonien in Bezug auf den Erlass von Rechtsvorschriften sowie die operative und behördenübergreifende Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Verbreitung von SALW
Indikatoren:
|
— |
Vorhandensein eines Rechtsrahmens für Spürhunde, |
|
— |
Anzahl der vorhandenen und einsatzfähigen regionalen Spürhunde-Teams, |
|
— |
Informationsaustausch in Echtzeit innerhalb der Polizei und mit den Ländern Südosteuropas, die sich an Zentren für die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll beteiligen, |
|
— |
Prozentsatz der Zielgruppe (aufgeschlüsselt nach Geschlecht), der sich der Risiken von SALW und des Missbrauchs von Feuerwaffen bewusst ist; |
|
— |
Anzahl der Frauen und Männer, die durch Sensibilisierungsveranstaltungen erreicht wurden. |
3.4.4. Projektmaßnahmen
3.4.4.1. Unterstützung beim Kapazitätsausbau im Innenministerium für das Aufspüren unerlaubter SALW durch den effizienten Einsatz von Spürhunden
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
|
— |
Unterstützung bei der Ausrüstung und Modernisierung der Infrastruktur der Spürhunde-Einheiten auf zentraler und regionaler Ebene, einschließlich verbesserter Lagerung von SALW und besserer IT-Infrastruktur an bis zu fünf Standorten (Arsenalen), an denen sich auch Spürhunde-Einheiten des Innenministeriums der Republik Nordmazedonien befinden |
|
— |
Ausarbeitung von Standardeinsatzverfahren und Aktualisierung der Vorschriften für den Einsatz von Spürhunde-Fähigkeiten für das Aufspüren von SALW |
|
— |
Schulungsprogramm für die Anwendung der Standardeinsatzverfahren beim Einsatz von Spürhunde-Fähigkeiten zum Aufspüren von SALW |
|
— |
Bereitstellung einer Plattform zur Förderung des Einsatzes von Spürhunde-Fähigkeiten durch die Veranstaltung von Wettbewerben auf nationaler und regionaler Ebene |
3.4.4.2. Unterstützung der Pilotphase des Systems für den Informationsaustausch in Echtzeit zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
|
— |
Unterstützung bei der Ausrüstung, der physischen Infrastruktur und der Modernisierung der IKT-Systeme für den Informationsaustausch an fünf ausgewählten Zentren für die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll |
|
— |
Entwicklung von Standardeinsatzverfahren für den Informationsaustausch in Echtzeit im Zusammenhang mit Zwischenfällen mit SALW |
|
— |
Schulungsprogramm für die Anwendung der Standardeinsatzverfahren für den Informationsaustausch in Echtzeit im Zusammenhang mit Zwischenfällen mit SALW |
|
— |
Programm für den Personalaustausch (Praktikum) |
|
— |
Veranstaltung einer Konferenz des Zentrums für die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll |
3.4.4.3. Unterstützung beim Ausbau der operativen und analytischen Fähigkeiten des nationalen SALW-Ausschusses zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
|
— |
Veranstaltung eines behördenübergreifenden Workshops über das SALW-Kontrollsystem |
|
— |
Ausarbeitung eines Leitfadens für die Mitglieder des Ausschusses |
|
— |
Analyse des Stands der SALW-Kontrolle, einschließlich der Ausarbeitung von Standardeinsatzverfahren für die Datenerhebung, Informationsverfolgung und Berichterstattung sowie der Entwicklung eines Fallbearbeitungssystems zur Erleichterung der Analyse in Bezug auf SALW |
3.5. Projekt 5: Minderung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition in Montenegro
3.5.1. Projektziel
Ziel des Projekts ist die Verringerung des Risikos unbeabsichtigter Explosionen in Munitionslagern und der Umlenkung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition aus Lagerstätten des montenegrinischen Verteidigungsministeriums.
3.5.2. Projektbeschreibung
Montenegro ist mit der Gefahr ungeplanter Explosionen an Munitionsstandorten, des unerlaubten Handels mit SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition und der unkontrollierten Verbreitung davon konfrontiert. Dies wurde in den letzten Jahren bei verschiedenen Besuchen durch Experten der OSZE bestätigt. Das Verteidigungsministerium Montenegros hat diese Themen in seinem Hauptdokument aufgeführt, in dem der gewünschte Endzustand beschrieben wird, nämlich die transparente Beseitigung überschüssiger Waffen und explosiver Kampfmittel sowie die Entwicklung eines nachhaltigen Verwaltungssystems für den Lebenszyklus von Waffen und explosiven Kampfmitteln. Montenegro hat 2019 beim Forum für Sicherheitskooperation der OSZE um Unterstützung ersucht.
Die OSZE hat in folgenden Bereichen Defizite festgestellt:
|
a) |
Gewährleistung eines Konzepts für das Lebenszyklus-Management von SALW und konventioneller Munition, einschließlich kontinuierlicher Weiterbildung und eines andauernden Wissenstransfers, eines Rahmens für die Überwachung von Munition sowie der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden; |
|
b) |
sichere Beförderung konventioneller Munition gemäß internationalen Standards. |
Die Mittel des Rates der EU werden für die Bewältigung der Defizite nach Buchstaben a und b eingesetzt.
Begünstigte des Projekts sind neben der Bevölkerung Montenegros das Verteidigungsministerium und die Streitkräfte Montenegros.
3.5.3. Voraussichtliche Projektergebnisse
Projektergebnis 1: Ausbau der strategischen, Schulungs- und Koordinierungskapazitäten des Verteidigungsministeriums und weiterer zuständiger Regierungsstellen im Bereich der Verwaltung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition
Indikatoren:
|
— |
Anzahl der Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und operativen Einheiten mit besseren Kompetenzen in Bezug auf die Unterstützung der Verwaltung und des Umgangs mit SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition; |
|
— |
Anzahl der von Montenegro durch benannte Stellen koordinierten Maßnahmen für SALW und Lagerbestände konventioneller Munition; |
|
— |
Vorhandensein einer vorläufigen Kontrollstelle. |
Projektergebnis 2: Steigerung der Kompetenzen für die sichere Beförderung von SALW und konventioneller Munition gemäß dem ADR-Übereinkommen
Indikatoren:
|
— |
Anzahl der durch das Projekt begünstigten Mitarbeiter mit besserer Kompetenz für die Beförderung von SALW und konventioneller Munition |
|
— |
Vorhandensein eines in den organisatorischen Rahmen eingebetteten Systems für die Beförderung von SALW und konventioneller Munition |
|
— |
Analyse der Einhaltung der Anforderungen aus dem ADR-Übereinkommen und daraus resultierende Empfehlungen für das Verteidigungsministerium Montenegros |
3.5.4. Projektmaßnahmen
3.5.4.1 Maßnahme zum Ausbau der strategischen, Schulungs- und Koordinierungskapazitäten des Verteidigungsministeriums und weiterer rechenschaftspflichtiger Regierungsstellen im Bereich der Verwaltung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
|
— |
Wissenstransfer zu international bewährten Verfahren im Bereich der Verwaltung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition |
|
— |
Beratung und Koordinierung in ausgewählten Bereichen eines nachhaltigen Lebenszyklus-Managements von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition im Rahmen des Programms für das Verteidigungsministerium Montenegros |
|
— |
Fachliche Beratung zu nationalen Kontrollmechanismen für die Verwaltung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition |
3.5.4.2 Maßnahme im Zusammenhang mit dem Schulungs- und Ausrüstungsprogramm für die Schaffung von Beförderungskapazitäten für SALW und Lagerbestände konventioneller Munition in Montenegro im Einklang mit dem ADR-Übereinkommen (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
|
— |
Erstellung einer Analyse in Bezug auf die uneingeschränkte Einhaltung der Anforderungen des ADR-Übereinkommens gemeinsam mit dem Verteidigungsministerium Montenegros |
|
— |
Beschaffung von zwei Lastkraftwagen, die die Anforderungen aus dem ADR-Übereinkommen erfüllen, einschließlich Einweisungsschulung, Wartungs- und Ersatzteilvertrag |
3.6. Projekt 6: Bewältigung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von SALW sowie dem unerlaubten Handel damit in Serbien
3.6.1. Projektziel
Ziel des Projekts ist die Verringerung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit in unerlaubtem Besitz befindlichen SALW, dem Missbrauch legaler SALW und dem unerlaubten Handel mit SALW.
3.6.2. Projektbeschreibung
Das Projekt wurde nach dem Unterstützungsersuchen des serbischen Innenministeriums von 2019 entwickelt, um die Herausforderungen der unkontrollierten Verbreitung und des unerlaubten Besitzes von SALW zu bewältigen, die für die Sicherheit in Serbien eine große Bedrohung darstellen. Diese Herausforderungen ebnen der Gewalt, der Bedrohung und dem Terrorismus den Weg und tragen so zur Ausbreitung von Kriminalität und schwerer organisierter Kriminalität bei. Darüber hinaus wirken sie sich negativ auf vertrauensbildende Maßnahmen im Land aus und stellen auch im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt eine Bedrohung dar.
Die OSZE hat den folgenden Bedarf für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW festgestellt:
|
a) |
Stärkung der Kapazitäten der Polizei zur Durchführung von Kampagnen zur Sensibilisierung für die Kontrolle und zum Einsammeln von SALW als Beitrag zur Verringerung der Waffen, die sich in unerlaubtem Besitz befinden, und Verhinderung des Missbrauchs von SALW, wodurch zugleich die Sicherheit der serbischen Bürger erhöht wird; |
|
b) |
Stärkung der Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zum Aufspüren von Waffen und Explosivstoffen, durch i) Schaffung des erforderlichen Rechtsrahmens, ii) Bewertung und Entwicklung von Kapazitäten und iii) Beschaffung von Spezialausrüstung und Aufbau der Infrastruktur; |
|
c) |
Änderungen des Gesetzes über Waffen und Munition sowie des Regelwerks über die Deaktivierung von Waffen durch a) Bewertung der Kapazitäten und technischen Möglichkeiten und b) fachliche Unterstützung bei der Erstellung des Regelwerks. |
Die Mittel des Rates der EU werden für den in Buchstaben a bis c festgestellten Bedarf eingesetzt.
Begünstigte des Projekts sind neben der Bevölkerung Serbiens der SALW-Rat, das Innenministerium, die Polizei und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Fragen der Kontrolle von SALW befassen.
3.6.3. Voraussichtliche Projektergebnisse
Projektergebnis 1: Errichtung einer Partnerschaft zwischen dem Innenministerium und Organisationen der Zivilgesellschaft und eines Mechanismus für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Verhütung des Missbrauchs von SALW
Indikatoren:
|
— |
Anzahl der Initiativen auf nationaler und lokaler Ebene zur Sensibilisierung für die Gefahren der Verbreitung von SALW |
|
— |
Vorhandensein und Nutzung von Mechanismen für die behördenübergreifende Zusammenarbeit |
|
— |
Anzahl der über nationale und lokale Fernseh- und Radiosender ausgestrahlten öffentlichen Bekanntmachungen |
|
— |
Anzahl der jungen Menschen aus Städten, die Ziel dieser Bekanntmachungen waren, die über die Gefahren von SALW durch Seminare und Informationsmaterial informiert werden |
Projektergebnis 2: Verbesserung des Rechtsrahmens für die Deaktivierung und seine Anpassung an internationale Standards und bewährte Verfahren
Indikatoren:
|
— |
Internationale Standards und bewährte Verfahren werden mit der Arbeitsgruppe ausgetauscht |
|
— |
Vorhandensein von Entwürfen von Rechtsvorschriften, in die die Beiträge und Empfehlungen aufgenommen wurden |
|
— |
Zu den Entwürfen von Rechtsvorschriften werden Organisationen der Zivilgesellschaft konsultiert |
Projektergebnis 3: Verstärkung der Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zum Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen im Einklang mit den Menschenrechtsstandards
Indikatoren:
|
— |
Vorhandensein eines Arbeitsplans für den Kapazitätsausbau bei den Spürhunde-Einheiten des Innenministeriums |
|
— |
Anzahl der Treffen für die behördenübergreifende Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Interoperabilität von Spürhunde-Einheiten der Polizei und weiteren wichtigen Interessenträgern im Bereich der Strafverfolgung für das Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen |
|
— |
Vorhandensein besserer Schulungsmethoden und Lehrpläne für die Arbeit mit Spürhunden im Einklang mit internationalen Standards |
|
— |
Anzahl der Spürhunde-Ausbilder und der Hundeführer, die im Einklang mit internationalen Standards geschult wurden |
3.6.4. Projektmaßnahmen
3.6.4.1. Maßnahme im Zusammenhang mit der Errichtung einer Partnerschaft zwischen dem Innenministerium und Organisationen der Zivilgesellschaft und eines Mechanismus zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Verhütung des Missbrauchs von SALW.
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
|
— |
Expertentreffen zum Aufbau von Partnerschaften mit elektronischen und Printmedien sowie Ermittlung von Mechanismen zur Verhütung des Missbrauchs von SALW |
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— |
Einrichtung einer Plattform für soziale Medien und Unterstützung von Medienkampagnen über die Verhütung der Verbreitung von SALW und einen verantwortungsvollen Waffenbesitz |
|
— |
Durchführung von Maßnahmen zur Förderung dieses Anliegens auf nationaler und kommunaler Ebene |
3.6.4.2. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rechtsrahmen für die Deaktivierung werden verbessert und an internationale Standards und bewährte Verfahren angepasst
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
|
— |
Bereitstellung von fachlicher Beratung und logistischer Unterstützung für die Treffen der Arbeitsgruppe zur Deaktivierung |
|
— |
Bewertung der für die Deaktivierung geltenden Rechtsvorschriften und Evaluierung ihrer praktischen Umsetzung |
|
— |
Workshop über bewährte Verfahren und bei der Abfassung und Umsetzung des normativen Rahmens für die Deaktivierung erworbenen Erkenntnisse |
|
— |
Schulungs- und Ausrüstungsprogramm für die Deaktivierung von SALW |
3.6.4.3. Maßnahmen im Zusammenhang mit den Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zum Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen gemäß Menschenrechtsstandards
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
|
— |
Fachliche Beratung und Unterstützung der Arbeitsgruppensitzungen zur Verbesserung der Spürhunde-Fähigkeiten |
|
— |
Ausarbeitung eines Arbeitsplans für den Kapazitätsausbau bei den Spürhunde-Einheiten des Innenministeriums |
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— |
Bau, Beschaffung und Lieferung von Ausrüstung und Dienstleistungen für Spürhunde-Einheiten |
|
— |
Kapazitätsaufbau für die Nutzung und den Einsatz von Spürhunde-Einheiten zur Verhütung und Ermittlung des unerlaubten Handels mit SALW, Munition und Explosivstoffen durch unterstützende Beratung, ein Austauschprogramm und die Entwicklung von Schulungsmethoden |
|
— |
Veranstaltung spezieller Schulungskurse für Diensthunde und Hundeführer für deren Einsatz und das Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen |
|
— |
Durchführung eines regionalen Konsultationsworkshops zu bewährten Verfahren für den Einsatz und die Beteiligung an Polizeimaßnahmen |
3.7. Projekt 7: Verstärkung der OSZE-Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition – 2. Phase (4)
3.7.1. Projektziel
Ziel des Projekts ist die Unterstützung der OSZE-Teilnehmerstaaten, damit diese ihre Zusagen zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition besser planen, umsetzen und – falls erforderlich – verstärken können.
3.7.2. Projektbeschreibung
Das Projekt wurde vor dem Hintergrund entwickelt, dass der OSZE-Ministerrat (MC.DEC/10/17) das Forum für Sicherheitskooperation gemäß seinem Mandat insbesondere damit beauftragt hat,
|
— |
sich noch stärker um die vollständige Umsetzung der bestehenden Maßnahmen und geltenden Zusagen aus dem OSZE-Dokument über SALW, dem OSZE-Dokument über Lagerbestände konventioneller Munition und den damit zusammenhängenden Beschlüssen des Forums für Sicherheitskooperation zu bemühen; |
|
— |
auch weiterhin im Einklang mit den OSZE-Unterstützungsmechanismen gemäß den OSZE-Dokumenten über SALW und Lagerbestände konventioneller Munition und den einschlägigen Beschlüssen des Forums für Sicherheitskooperation Schritte zu unternehmen, um mit den SALW und Lagerbestände konventioneller Munition betreffenden Projekten eine bessere Effizienz und bessere Ergebnisse und somit den größtmöglichen Erfolg bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition zu erzielen; |
|
— |
zu prüfen, wie die Umlenkung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition auf illegale Märkte verhindert werden kann; |
|
— |
zu prüfen, wie die bestehenden OSZE-Maßnahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW ergänzt werden können; |
|
— |
weiterhin auf freiwilliger Basis außerbudgetäre Beiträge für die Unterstützung der Hilfsprojekte des Forums für Sicherheitskooperation für SALW und Lagerbestände konventioneller Munition bereitzustellen; |
|
— |
zu prüfen, wie Teilnehmerstaaten mit besonderen Kenntnissen gegebenenfalls freiwillig fachliche Beratung zu Hilfsprojekten für SALW und Lagerbestände konventioneller Munition leisten können. |
Obwohl der Projektaufbau eine umfassende Zusammenarbeit mit allen Teilnehmerstaaten in Bezug auf Südosteuropa vorsieht, soll er bei der Bewertung des Bedarfs und der Anforderungen der OSZE-Teilnehmerstaaten und der Feldmissionen in der Region zur Unterstützung der Umsetzung der Projekte für praktische Hilfe und der programmatischen Beratung zu SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition helfen. Den Teilnehmerstaaten und Feldmissionen wird auch das IT-System des Projekts zugutekommen, mit dem die Überwachung, die Überprüfung und die Umsetzung der Projekte für praktische Hilfe zu SALW und Lagerbestände konventioneller Munition unterstützt werden.
Darüber hinaus werden mit Hilfe des Projekts sechs OSZE-Feldmissionen zur Umsetzung des umfassenden Programms der OSZE für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition in Südosteuropa bei der Koordinierung und dem Projektmanagement unterstützt.
Begünstigte des Projekts sind neben der Bevölkerung der Teilnehmerstaaten in Südosteuropa die für den Bereich der Kontrolle von SALW zuständigen Regierungsbehörden (wie der SALW-Ausschuss, das Innenministerium, die Polizei, das Verteidigungsministerium) und die OSZE-Feldmissionen.
3.7.3. Voraussichtliches Projektergebnis
Projektergebnis 1: Fortschritte beim normativen Rahmen der OSZE für SALW und Lagerbestände konventioneller Munition und bei der Umsetzung der entsprechenden Projekte für praktische Hilfe.
Indikatoren:
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— |
Vorhandensein einer Ausgangsbasis und eines Mechanismus für die kontinuierliche Überprüfung des Bedarfs und der Anforderungen im Bereich von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition |
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— |
Vorhandensein einer internetbasierten IT-Plattform mit Informationen in Echtzeit über den Bestand an OSZE-Hilfsprojekten zu SALW und Lagerbestände konventioneller Munition |
3.7.4. Projektmaßnahmen
3.7.4.1. Bewertung des Bedarfs und der Anforderungen der Teilnehmerstaaten der OSZE, des OSZE-Sekretariats und der Feldmissionen zur Unterstützung der Umsetzung der Projekte für praktische Hilfe zu SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition in Südosteuropa
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
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— |
Bedarfsermittlung bei den Staaten, die bei der OSZE um praktische Hilfe in Bezug auf SALW und Lagerbestände konventioneller Munition ersuchen, und Unterstützung des Aufsichtsprozesses |
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— |
Bedarfsermittlung bei den Staaten, die der OSZE in Bezug auf SALW und Lagerbestände konventioneller Munition Ressourcen zur Verfügung stellen, und Unterstützung des Aufsichtsprozesses |
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— |
Strategische Beratung und programmatische Unterstützung für OSZE-Teilnehmerstaaten und OSZE-Feldmissionen durch den Mechanismus für die Erfahrungen, die bei Projekten für praktische Hilfe gewonnen wurden |
|
— |
Allgemeine Unterstützung bei der Koordinierung und Verwaltung von Projekten und Aktivitäten zur Kontrolle von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition in Südosteuropa |
3.7.4.2. Entwicklung, Erprobung und Einführung des IT-Systems zur Unterstützung der Überwachung von Projekten für die praktische Hilfe in Bezug auf SALW und Lagerbestände konventioneller Munition, die Aufsicht über diese Projekte und ihre Umsetzung
Die Maßnahme umfasst Folgendes:
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— |
Entwicklung einer modernen und zugänglichen Internet-Anwendung zur Aufnahme von Informationen über sämtliche Hilfsprojekte der OSZE, die aus verschiedenen Quellen stammen, darunter technische, finanzbezogene, geografische und themenbezogene Daten sowie unterstützende Dokumentation. Diese Informationen werden es den Geber- und den Teilnehmerstaaten in Südosteuropa ermöglichen, ihre politischen und finanziellen Zusagen für die Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition besser zu planen, umzusetzen und zu verstärken. |
4. Projektmanagement und administrative Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahme
Die Umsetzung der Maßnahme und die damit verbundenen Projektmaßnahmen gemäß Abschnitt 3 werden von speziell für das Projekt zuständigem Personal im Zentrum für Konfliktverhütung des OSZE-Sekretariats bzw. in der Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation und in sechs OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa verwaltet. Das Zentrum für Konfliktverhütung bzw. die Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation wird im Rahmen des Projekts 7 für die Koordinierung der OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa sorgen und sie einschlägig beraten; dazu zählen auch die Überwachung und Evaluierung des Programms.
Das Zentrum für Konfliktverhütung bzw. die Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation und die Feldmissionen werden mit Hilfe ihres speziell zuständigen Personals, das für die Umsetzung der jeweiligen Projekte in Teams eingeteilt ist, weitere Unterstützung bei der Zusammenarbeit und Koordinierung mit der internationalen Gemeinschaft auf regionaler und auf Länderebene u. a. im Rahmen des Fahrplans für die SALW-Kontrolle im Westbalkan leisten.
Das speziell zuständige Personal wird folgende Aufgaben wahrnehmen:
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— |
Projektmanagement in sämtlichen Phasen des Projektzyklus, |
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— |
Wahrnehmung der laufenden finanziellen Aufsicht über die Projekte, |
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— |
Bereitstellung von technischem und juristischem Fachwissen zur Unterstützung der Auftragsvergabe für die Projekte, |
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— |
Kontakt und Koordinierung mit anderen internationalen Organisationen und Programmen, |
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— |
Wahrnehmung der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Ergebnisse der gebilligten Projekte, |
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— |
Unterstützung der Länder Südosteuropas bei der Entwicklung neuer nationaler Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten und der kollektiven Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition. |
5. Geschlechterperspektive
Die Gleichstellungsfrage wurde in allen Phasen der Gestaltung, Ausarbeitung und Umsetzung der Projekte durchgängig berücksichtigt. Als wichtigster Grundsatz galt, dass der Einsatz, der Missbrauch und die Auswirkungen von SALW und konventioneller Munition Frauen und Männer, Mädchen und Jungen unterschiedlich betreffen. Die durchgängige Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse wurde jeweils an den besonderen Kontext und die geplante Art der Unterstützung für die Projekte angepasst und beruhte auf einer Situationsanalyse, bei der den Geschlechterperspektiven Rechnung getragen wurde.
Der „Geschlechtergleichstellungsmarker“ der OSZE wurde bei der Konzeption der Projekte, aber auch bei der Überwachung der Fortschritte der Umsetzung des Gendermainstreaming im Projektmanagementzyklus angewandt. Bei der überwiegenden Mehrheit der vorgeschlagenen Projekte ist die Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiges Ziel oder wird durchgängig berücksichtigt.
6. Begünstigte
Unmittelbar Begünstigte der Maßnahme werden die für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition zuständigen Behörden in Südosteuropa sein. Dabei handelt es sich in erster Linie um folgende Behörden: SALW-Ausschuss, Innenministerium und Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei. Weitere beteiligte Behörden sind das Ministerium für Sicherheit, die Staatsanwaltschaften, Gerichte und Strafvollzugsbehörden in Bosnien und Herzegowina sowie das Verteidigungsministerium in Montenegro. In Serbien wird mit dem Projekt hingegen die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Fragen der SALW-Kontrolle befassen, angestrebt.
Mittelbar Begünstigter der Maßnahme ist die Bevölkerung der Länder in Südosteuropa und ihren europäischen Nachbarländern, die durch den Einsatz unerlaubter SALW und konventioneller Munition bei kriminellen Aktivitäten, Terrorismus und deren gewalttätigem Missbrauch gefährdet ist.
Die EU und die beauftragten Behörden ihrer Mitgliedstaaten werden ebenfalls mittelbar Begünstigte sein, da ihnen verstärkte Kontrollkapazitäten für SALW und zugehörige Munition in Südosteuropa zugutekommen, unter anderem durch einen besseren Informationsaustausch sowie Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen wie Risikoermittlung, Ermittlung und Rückverfolgung, Aufspüren und Beschlagnahme von unerlaubten SALW und zugehöriger Munition.
7. Außenwirkung der Union
Die OSZE ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union die Maßnahme finanziert hat. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Die OSZE wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihres Handelns gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.
Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites; soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen jedes Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung der verschiedenen Länder und ihrer Bevölkerung, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen.
Auf Länderebene sorgt das Engagement der OSZE-Feldmissionen für die Außenwirkung der Union, OSZE-weit ist dies Sache des Sekretariats.
8. Dauer
Auf der Grundlage der Erfahrungen bei der Durchführung der Ratsbeschlüsse (GASP) 2017/1424 und (GASP) 2019/2009 und unter Berücksichtigung der großen Tragweite der Maßnahme, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Durchführung 36 Monate.
9. Für die technische Durchführung zuständige Stelle
Mit der technischen Durchführung dieses Programms werden das Konfliktpräventionszentrum des OSZE-Sekretariats / die Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation und sechs OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa betraut; ersteres ist auch für die Koordinierung zuständig. Gegebenenfalls wird die länderübergreifende Abteilung für Bedrohungen (Transnational Threats Department, TNTD) des OSZE-Sekretariats zur Unterstützung beratend tätig. Das Konfliktpräventionszentrum des OSZE-Sekretariats / die Unterstützungseinheit für Programmplanung und Evaluierung ist als Beobachter im Lenkungsausschuss tätig.
10. Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss für dieses Projekt setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters, der Delegationen der EU in den jeweiligen Ländern und der in Abschnitt 4 dieses Anhangs genannten, für die Durchführung zuständigen Stellen zusammen.
Die dabei vom Lenkungsausschuss unterstützte durchführende Stelle stellt sicher, dass die Durchführung des Projekts in Abstimmung mit der sonstigen diesbezüglichen Unterstützung der EU für die Länder in Südosteuropa erfolgt; zu nennen wären das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (unterstützt durch die Beschlüsse (GASP) 2018/101 (5) und (GASP) 2017/915 (6) des Rates), die vom UNDP/von der SEESAC umgesetzte regionale Zusammenarbeit mit dem Westbalkan auf dem Gebiet der Kontrolle von SALW (unterstützt durch die Beschlüsse (GASP) 2019/2011 (7), (GASP) 2018/1788 (8) und (GASP) 2016/2356 (9) des Rates) und die Strafverfolgungszusammenarbeit zwischen der EU und Südosteuropa auf dem Gebiet des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen (unterstützt durch die GD HOME der Kommission, Europol und die EMPACT-Projektgruppe „Feuerwaffen“).
Der Lenkungsausschuss wird regelmäßig Vertreter der Partnerländer Südosteuropas einladen. Der Lenkungsausschuss kann auch Vertreter von EINRICHTUNGEN einladen, die an Projekten in Südosteuropa beteiligt sind, die ein ähnliches oder damit zusammenhängendes Ziel verfolgen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung dieses Beschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal pro Halbjahr, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt.
11. Berichterstattung
Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig über den Ratsbeschluss finanziert wird oder eine Kofinanzierung erfolgt.
Die OSZE wird die Berichterstattung an den Europäischen Rat bzw. die EU über das Konfliktpräventionszentrum bzw. die Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation, also das Team für die Umsetzung des Projekts 7, bündeln.
(1) Aufgrund des Status von Kosovo* gelten die Beschränkungen und Anforderungen des förmlichen OSZE-Verfahrens dort nicht für potenzielle Projekte. Daher werden einige Projekte unter der Leitung der OSZE-Mission im Kosovo (OMIK) durchgeführt, um den Unterstützungsersuchen lokaler Behörden/Einrichtungen nachzukommen. (*Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.)
(2) Der Fahrplan wurde auf der Grundlage der Gemeinsamen Erklärung der stellvertretenden Innen- und Außenminister in Südosteuropa ausgearbeitet und zusammen mit den Elementen des Fahrplans auf dem Treffen vom 1. Februar 2018 in Podgorica verabschiedet. Er wurde auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 10. Juli 2018 in London förmlich angenommen.
(*) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
(3) Nationale Behörden, die am nationalen SALW-Ausschuss beteiligt sind: Wirtschaftsministerium, Justizministerium, Ministerium für Handel und Sozialpolitik, Verteidigungsministerium, Ministerium für Bildung und Wissenschaft, Finanzministerium, Zoll, Ministerium für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft.
(4) Projektkomponenten für die Unterstützung der Anstrengungen in Bezug auf SALW und Lagerbestände konventioneller Munition in Südosteuropa.
(5) Beschluss (GASP) 2018/101 des Rates über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen (ABl. L 17 vom 23.1.2018, S. 40).
(6) Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 139 vom 30.5.2017, S. 38).
(7) Beschluss (GASP) 2019/2111 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa zur Verringerung der Bedrohung durch unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen und zugehörige Munition (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 147).
(8) Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 11).
(9) Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 348 vom 21.12.2016, S. 60).