Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/442 des Rates vom 28. Februar 2025 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel

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Quellenkennung: 32025D0442. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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itet wurde, wird — wie in diesem Abschnitt beschrieben — beibehalten. Es kann gegebenenfalls durch politische Outreach-Maßnahmen der EU ergänzt werden, die von Mitgliedern der EU-Delegationen geleitet werden, um dem Prozess der Ratifizierung oder Durchführung des ATT in einem Partnerland zusätzliche politische Impulse zu verleihen. 4.1.   Nationale Maßnahmen Für jedes begünstigte Land, dem individuell nationale Unterstützung gewährt wird, erfolgt die Vereinbarung über die spezifische Unterstützung zwischen der jeweiligen Durchführungsstelle und dem begünstigten Land unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Maßnahmen des begünstigten Landes zur Durchführung des ATT und der diesbezüglich erzielten Ergebnisse. Dies wird von der Durchführungsstelle durchgeführt, die dabei erforderlichenfalls von einschlägigen Experten unterstützt wird. 4.1.1.   Nationale Workshops Ziel der Maßnahme Das Projekt wird in Form von Workshops durchgeführt, in denen einzelnen begünstigten Ländern auf Ersuchen in Bereichen von besonderer nationaler Bedeutung Unterstützung geboten wird. Staatsbedienstete der begünstigen Länder, einschließlich Regierungsbeamter sowie für Ausfuhrgenehmigungen und für die Durchsetzung von Ausfuhrkontrollen zuständiger Beamter, nehmen an diesen Workshops teil. Entsprechend dem genauen Bedarf und der Verfügbarkeit der Experten der begünstigten Länder und der Mitgliedstaaten werden die Veranstaltungen in der Regel zweitägig sein. Bei Bedarf können die Maßnahmen auch online abgehalten werden. Beschreibung der Maßnahme Die Maßnahmen werden überwiegend in Form von Workshops und Seminaren durchgeführt, die flexibel auf Ersuchen hin entsprechend den Bedürfnissen und Interessen und der Aufnahmefähigkeit der begünstigten Länder zugewiesen werden. Für jede der Maßnahmen werden zwei bis drei Tage veranschlagt. Bei Bedarf können die begünstigten Länder darum ersuchen, dass Vertreter anderer begünstigter Länder oder von Drittländern zur Teilnahme an nationalen Maßnahmen eingeladen werden. Aus Rückmeldungen im Rahmen der vorherigen Beschlüsse geht hervor, dass Partnerländer den Austausch von Wissen, Ideen und bewährten Verfahren auf bilateraler oder subregionaler Ebene sehr begrüßen und auch Nutzen daraus ziehen; zudem wird hierdurch eine engere Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern gefördert. Zahlreiche Maßnahmen gemäß dem Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates mussten aufgrund der Reise- und Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie im virtuellen Format durchgeführt werden. Zwar sind nicht alle Maßnahmen gut für ein virtuelles Format geeignet, der Erfolg, den zahlreiche im Rahmen des vorherigen Beschlusses (GASP) 2021/2309 durchgeführte Online-Maßnahmen hatten, lässt jedoch vermuten, dass zur Durchführung des aktuellen Beschlusses eine Mischung aus virtuellen Formaten, Präsenzformaten und hybriden Lösungen (bei denen eine Gruppe der Teilnehmer am Veranstaltungsort anwesend ist, während die anderen Teilnehmer online an der Veranstaltung teilnehmen) wirksam genutzt werden kann. Eine Reihe von Ländern wurde in frühere Beschlüsse aufgenommen. Vor dem Hintergrund der von diesen Ländern bereits erhaltenen Unterstützung, wird die Unterstützung für diese bereits über einen längeren Zeitraum begünstigten Länder dem aktuell erreichten Fortschrittsstand Rechnung tragen. 4.1.2.   Ad-hoc-Unterstützung Ziel der Maßnahme Zusätzlich wird individuelle Unterstützung aus der Ferne geleistet werden, wo dies angemessen und zweckdienlich ist (z. B. für die Überprüfung von Rechtsvorschriften, Konsultationen zu spezifischen Fällen einschließlich Unterstützung bei der technischen Einstufung bestimmter Güter, Unterstützung durch Leitfäden usw.). Beschreibung der Maßnahme Die Ad-hoc-Unterstützung kann wie folgt durchgeführt werden: entweder a) im Online-Modus durch Experten mittels Unterlagen oder unter Nutzung von Online-Tools/-Optionen; b) vor Ort, beispielsweise in Form eines direkten Briefings im Präsenzmodus oder in Form eines längeren (bis zu zweiwöchigen) Einsatzes, bei dem eine kleine Gruppe von (in der Regel lediglich einem oder zwei) Experten einer einschlägigen Behörde im begünstigten Land umfassende Konsultationen und praktische Ratschläge bietet, oder c) durch eine Kombination der beiden Möglichkeiten (in einem sogenannten „Mischansatz“, bei dem themenabhängig einige Maßnahmen im Online-Modus und andere im Präsenzmodus durchgeführt werden). Diese Art der Unterstützung steht allen begünstigten Ländern offen. Im Haushalt wird eine Höchstzahl von Expertentagen ausgewiesen, die dieser Art der Unterstützungsmaßnahmen zugewiesen werden können. Ein Teil der Haushaltsmittel wird außerdem für technische Hilfsmittel und Ausrüstung, die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind, bereitgestellt, wie beispielsweise Abonnement-Gebühren für Online-Plattformen für den Austausch von Dokumenten. 4.2.   Konzept für die „Ausbildung der Ausbilder“ Ziel der Maßnahme Um — insbesondere unter den langjährigen Partnerländern — die Eigenverantwortlichkeit in Bezug auf die Durchführung des ATT auf nationaler Ebene sowie regionale Initiativen zur Universalisierung des Vertrags zu fördern und die Nachhaltigkeit der von der Union im Rahmen des vorliegenden Beschlusses und der vorhergehenden Beschlüsse erbrachten Unterstützungsmaßnahmen sicherzustellen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die begünstigten Länder die Fähigkeiten und Instrumente entwickeln, um den Prozess der Durchführung und der Universalisierung des ATT ohne Unterstützung der EU oder anderer externer Unterstützung fortführen zu können. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, den begünstigten Ländern Unterstützung beim Aufbau nationaler Kapazitäten im Hinblick auf Folgendes zu bieten: a) die Aus- und Weiterbildung des eigenen Personals und b) den Aufbau einer Sammlung von Informationen und Ressourcen im Zusammenhang mit der Durchführung des ATT, durch die Aufbau des institutionellen Gedächtnisses und der intraregionalen Unterstützungskapazitäten unterstützt wird. Um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden, sorgen die Durchführungsstellen, wo dies angemessen und durchführbar ist, für die Koordinierung mit anderen von der EU finanzierten Maßnahmen in diesem Bereich, einschließlich der durch das ATT-Sekretariat durchgeführten Maßnahmen. Ein weiterer Vorteil dieser Maßnahme besteht in der Erweiterung des Expertenpools des Projekts um Experten aus den begünstigten Ländern, die gegebenenfalls als Multiplikatoren für die Universalisierung des Vertrags fungieren. Beschreibung der Maßnahme Das Konzept für die „Ausbildung der Ausbilder“ umfasst zwei einander ergänzende Komponenten, die an den jeweiligen Fortschrittsstand und den Grad der Ausgereiftheit des Systems zur Kontrolle des Waffenhandels des betreffenden begünstigten Landes angepasst werden. Eine Komponente des Moduls besteht darin, Schulungsworkshops für eine Reihe von Experten aus den begünstigten Ländern durchzuführen, damit diese Experten zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung des vorhandenen Fachwissens erfolgreich eigene Kollegen ausbilden können. Neu ausgebildete Experten fungieren im eigenen Land als Multiplikatoren für ATT-bezogenes Fachwissen und werden dazu beitragen, eigenständige institutionelle Kapazitäten auszubauen. Mit diesen Maßnahmen wird darauf abgezielt, künftigen Ausbildern die didaktischen Fähigkeiten und die Ausbildungskompetenz zu vermitteln, die sie benötigen, um Personal im eigenen Land auszubilden; gleichzeitig sollen die Fähigkeiten des jeweiligen begünstigten Landes in Bezug auf Wissensmanagement und institutionelles Gedächtnis ausgebaut werden. Wo dies zweckdienlich erscheint, können Partnerländer ermutigt werden, auf der Grundlage des im Rahmen dieser und vorhergehender Programmphasen ausgearbeiteten Ausbildungskonzepts und der zugehörigen Materialien eigene Programme zur „Ausbildung der Ausbilder“ auszuarbeiten. Durch diese Maßnahmen sollen die begünstigten Länder hinsichtlich des Aufbaus, der Weitergabe und der Aufrechterhaltung von ATT-bezogenen Kenntnissen bei den einschlägigen Regierungsbehörden unabhängiger und eigenständiger werden. Aufgrund der Praxisorientiertheit und der Praxisnähe dieser Maßnahmen wäre eine Durchführung im Präsenzformat am zweckmäßigsten; ein Mischansatz, bei dem Präsenzformate mit online durchgeführten Maßnahmen kombiniert werden, kann jedoch auch effizient sein. Bei der zweiten Komponente handelt es sich um eine Online-Plattform, die künftigen Ausbildern — sofern dies relevant und in den Partnerländern technisch durchführbar ist — Unterstützung bei der Erstellung ihres eigenen Schulungsmaterials bietet, da auf ihr eine Sammlung von Materialien und Dokumenten zur Durchführung des ATT gespeichert ist, die von den Durchführungsstellen zusammengestellt beziehungsweise nach Bedarf ausgearbeitet und für die begünstigten Ländern bereitgestellt wurden. Die Plattform wird es künftigen Ausbildern zudem ermöglichen, Ratschläge seitens der Expertengemeinschaft einzuholen und potenzielle Schwierigkeiten, mit denen sie bei der Durchführung ihrer nationalen Schulungsmaßnahmen konfrontiert sind, zu erörtern. Die Plattform wird zudem zur Nachverfolgung von Maßnahmen und zur Archivierung der im Rahmen des vorliegenden Beschlusses und der vorhergehenden Beschlüsse erzielten Ergebnisse genutzt. Auf der Grundlage der im Rahmen der vorhergehenden Beschlüsse durchgeführten Arbeit besteht für die Durchführungsstellen die Option, die Ausarbeitung, Pflege und Erstellung des entsprechenden Materials an externe Experten, die je nach Bedarf auch aus dem Expertenpool stammen können, zu delegieren. Zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten der einschlägigen Behörden der begünstigten Länder sollte bei den Ausbildungsmaßnahmen auch ein Schwerpunkt darauf gelegt werden, die begünstigten Länder zu ermutigen, ihre eigene Informations- und Dokumentationssammlung zur Durchführung des ATT aufzubauen. Die Projektplattform wird die Sichtbarkeit des Programms erhöhen, Kontakte zwischen Interessenträgern vereinfachen, den Dialog zwischen Durchführungsstellen und Partnern voranbringen und die Zusammenarbeit mit den begünstigten Ländern aufrechterhalten. Soweit dies möglich ist, wird im Rahmen des Projekts erstelltes Material zugänglich gemacht und die Nutzung einer Technologie, die den sozialen Netzwerken nachempfunden ist, wird eine aktive Online-Kommunikation und einen aktiven Online-Informationsaustausch zwischen den Teilnehmern in einem vertrauten Umfeld ermöglichen. Auch die Institutionen der Union und die Mitgliedstaaten werden Nutzen aus dieser spezifischen Plattform ziehen können, auf der die Durchführungsstellen Informationen über die Durchführung der Maßnahmen austauschen werden. Soweit dies möglich ist, werden die Durchführungsstellen die Workshops zur Ausbildung der Ausbilder ankündigen und entsprechende Materialien bereitstellen; ferner werden sie, während sie in den begünstigten Ländern gemäß diesem Beschluss Unterstützungsmaßnahmen durchführen, nach künftigen Ausbildern suchen (die endgültige Entscheidung über die Benennung künftiger Ausbilder bleibt jedoch Sache des begünstigten Landes). Je nach Eignung können diese Beamten anschließend als Mitglied des Expertenpools registriert werden und eingeladen werden, als Experten bei anderen Maßnahmen gemäß diesem Beschluss mitzuwirken. Hierdurch wird die Verwirklichung des Ziels weiter unterstützt, die bereits über einen längeren Zeitraum begünstigten Länder darin zu bestärken, die Rolle regionaler Vorreiter bei der Durchführung des ATT und die Rolle von Multiplikatoren für die Universalisierung des Vertrags zu übernehmen. 4.3.   Regionale und internationale Maßnahmen 4.3.1.   Multilaterale Maßnahmen Ziel der Maßnahme Das Projekt wird in Form multilateraler Maßnahmen durchgeführt, an denen sich mindestens zwei begünstigte Länder beteiligen, die an einem Thema von gemeinsamem Interesse interessiert sind, um Wissen, Erfahrungen und nationale Ansätze in diesem Bereich auszutauschen. Diese Maßnahmen können in einem der durch diesen Beschluss begünstigten Länder, in einem Mitgliedstaat oder online organisiert werden. Multilaterale Maßnahmen zum Wissensaustausch umfassen sowohl multinationale Workshops als auch Studienbesuche. Multilaterale Maßnahmen werden durchgeführt, um die internationale Zusammenarbeit sowie die Süd-Süd-Kooperation über regionale Konferenzen hinaus zu fördern. Insbesondere die langjährigen Partnerländer (d. h. Begünstigte im Rahmen früherer Ratsbeschlüsse) könnten von diesem Format profitieren, da es den Informationsaustausch und den Wissenstransfer zu einem bestimmten Thema mit anderen Fachkollegen und internationalen Experten ermöglicht. Studienaufenthalte bieten begünstigten Ländern die Möglichkeit, Kontakte zu Regierungsbehörden und Beamten anderer Länder, die den ATT anwenden, zu knüpfen. Sie sind somit eine wichtige Ergänzung zu den nationalen Maßnahmen in den begünstigten Ländern, da sie diesen Ländern einen breiteren Bezugsrahmen für die praktische Durchführung des Vertrags bieten. Darüber hinaus bieten Studienaufenthalte aufgrund der engen Interaktion zwischen Vertretern des Gastgeberlandes und den Bediensteten, die den Studienaufenthalt wahrnehmen, insbesondere für künftige Experten und künftige Ausbilder ein hohes Ausbildungspotenzial. Studienaufenthalte werden daher Regierungsbediensteten jedes begünstigten Landes gemäß Abschnitt 3.1.2.3, einschließlich derjenigen Regierungsbediensteten, die für Ausfuhrkontrollpolitik, die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen und die Durchsetzung von Ausfuhrkontrollen zuständig sind, angeboten. Beschreibung der Maßnahme Jeder Studienaufenthalt wird eine maximale Dauer von drei Tagen haben und wird generell einem einzigen begünstigten Land angeboten; wenn es jedoch für angemessen erachtet und/oder von den Ländern selbst gewünscht wird, können auch mehrere begünstigte Länder zur Teilnahme an demselben Studienaufenthalt eingeladen werden. Studienaufenthalte sollte angesichts ihres Charakters als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Sie können in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittland durchgeführt werden (bei den Drittländern muss es sich nicht unbedingt um im Rahmen des vorliegenden Ratsbeschlusses begünstigte Länder handeln). Die Studienaufenthalte werden jeweils von der Durchführungsstelle organisiert, die für das Partnerland, das in den Genuss des Studienaufenthalts kommt, zuständig ist. Multilaterale Workshops können für bis zu zwei Tage angesetzt werden und in einem der an der Maßnahme beteiligten begünstigten Länder, in einem Mitgliedstaat oder online stattfinden. 4.3.2.   Regionale und regionenübergreifende Konferenzen Ziel der Maßnahme Regionale Maßnahmen werden ein immer wichtigeres Format, um die Sache der Universalisierung des Vertrags voranzubringen. Eine wichtige Beobachtung aus den Erfahrungen im Rahmen früherer Projektphasen besteht darin, dass Partnerländer sich dabei wohler fühlen und motivierter sind, die Durchführung des Vertrags voranzubringen, wenn sie in den Kontext ihrer umliegenden Region, die gemeinsame politische, wirtschaftliche und kulturelle Merkmale aufweist, eingebettet wird (d. h. die Partnerländer an den umliegenden Staaten gemessen werden). Daher sollte die regionale Dynamik genutzt werden, um einen sich selbst verstärkenden Zyklus des regionalen Austauschs und der gegenseitigen Unterstützung zu fördern. Regional ausgerichtete Maßnahmen richten sich an mehrere Länder einer Region oder verschiedener Regionen (regionenübergreifende und internationale Maßnahmen) und dienen dazu, Erfahrungen auszutauschen und Fragen und Anliegen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit der Durchführung des ATT und der Kontrolle des Waffenhandels zu erörtern. Die begünstigten Länder, die bereits im Rahmen des Beschlusses 2013/768/GASP des Rates und/oder des Beschlusses (GASP) 2017/915 des Rates und des Beschlusses (GASP) 2021/2309 des Rates unterstützt wurden und bei der Durchführung des ATT umfangreiche Fortschritte erzielt und großes Engagement gezeigt haben, werden bei diesen Maßnahmen als Vorbilder für ihre jeweiligen Regionen eine besonders wichtige Rolle spielen. Die langfristigen Kapazitäten etablierter Partnerländer werden ihnen gegebenenfalls dabei helfen, Multiplikatoren und „regionale Vorreiter“ für die Universalisierung des Vertrags in ihren jeweiligen Regionen zu werden. Hierdurch könnte die Eigenverantwortung in Bezug auf die Durchführung des ATT auf regionaler Ebene verstärkt und auf lange Sicht die Süd-Süd-Kooperation gefördert werden. Die regionenübergreifenden und internationalen Maßnahmen wurden als Antwort auf Ersuchen von begünstigten Ländern, die von den Erfahrungen von Ländern in anderen Teilen der Welt profitieren möchten, in den vorliegenden Beschluss aufgenommen. Auf diese Weise können die regionenübergreifenden und internationalen Maßnahmen dazu beitragen, Impulse für einen globaleren Austausch von Konzepten und Vorgehensweisen im Zusammenhang mit dem ATT zu geben und diesen Austausch zu unterstützen. Beschreibung der Maßnahme Regionale Maßnahmen werden als zwei- oder dreitägige Veranstaltungen durchgeführt und werden den einzelnen Regionen zugewiesen. An diesen Maßnahmen sollten mindestens drei teilnehmende Länder beteiligt sein. Diese Maßnahmen sollten nicht nur den begünstigten Ländern gemäß Abschnitt 3 offenstehen, sondern sich, soweit erforderlich, auch an Drittländer richten, die anderweitig nicht unter diesen Beschluss fallen, und insbesondere an Nichtvertragsstaaten. Darüber hinaus empfiehlt es sich, nach Möglichkeit mindestens eines der weiter fortgeschrittenen begünstigten Länder (d. h. Länder, die, wie in Abschnitt 3 dargelegt, im Rahmen des Beschlusses 2013/768/GASP des Rates und/oder des Beschlusses (GASP) 2017/915 des Rates und des Beschlusses (GASP) 2021/2309 des Rates unterstützt wurden und deren System für die Kontrolle des Waffenhandels einen gewissen Grad der Ausgereiftheit erreicht hat) in die Maßnahmen einzubeziehen, damit dieses Land als Multiplikator agieren kann, und/oder Experten aus diesen Ländern zur Teilnahme an der Maßnahme einzuladen, um den Aufbau von regionaler Expertise und die Süd-Süd-Kooperation zu fördern. Regionale Maßnahmen werden nach Bedarf und entsprechend der Verfügbarkeit der Gastgeberländer durchgeführt. Dem Präsenzformat wird für diese Maßnahmen der Vorzug gegeben, da es die größtmögliche Wirkung erlaubt; je nach den Gegebenheiten und den Präferenzen der Teilnehmer kann jedoch auch auf Online-Formate oder hybride Formate zurückgegriffen werden. Regionale Maßnahmen sind nicht auf einzelne Regionen begrenzt, sondern es wird auch begünstigten Ländern aus anderen Regionen die Möglichkeit gegeben, an regionenübergreifenden Maßnahmen teilzunehmen. Während der Durchführung der vorangegangenen Projektphasen wurde deutlich, dass die Partnerländer sehr interessiert sind, nicht nur von den Ländern der eigenen Regionen zu lernen und Informationen innerhalb der eigenen Region auszutauschen, sondern dabei auch über die eigene Region hinaus zu gehen. 4.4.   Internationale Nebenveranstaltung Ziel der Maßnahme Um eine möglichst breite Zielgruppe zu erreichen und nicht nur die Universalisierung des ATT, sondern auch die Anstrengungen der EU im Hinblick auf die Verwirklichung dieses Ziels zu fördern, werden das BAFA und Expertise France gemeinsam eine internationale Nebenveranstaltung am Rande einer multilateralen Konferenz auf VN-Ebene veranstalten, zum Beispiel während der Jahrestagung des ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung in New York. Beschreibung der Maßnahme Die internationale Nebenveranstaltung wird aus einer eintägigen Veranstaltung bestehen, an der ausgewählte Vertreter der Partnerländer, internationale Experten (insbesondere aus den begünstigten Ländern oder ehemaligen begünstigten Ländern — vorzugsweise diejenigen, die am Modul „Ausbildung der Ausbilder“ teilgenommen haben) sowie Vertreter internationaler und regionaler Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft, die sich für die Umsetzung und Universalisierung des ATT einsetzen, teilnehmen. 4.4.1.   Nebenveranstaltungen am Rande der Konferenz der Vertragsstaaten des ATT (CSP) Ziel der Maßnahme Die Jahreskonferenzen der Vertragsstaaten des ATT bieten eine einzigartige Gelegenheit, Kontakt zu den maßgeblichen Beamten und Interessenträgern mit Zuständigkeit für ATT-Belange aufzunehmen. Die von der Union finanzierten Nebenveranstaltungen ermöglichen es insbesondere, die von der Union durchgeführten Maßnahmen zur Durchführungsunterstützung stärker ins Bewusstsein zu rücken, die Kontaktaufnahme zu Ländern, die in der Folge um Unterstützung ersuchen können, zu erleichtern und die bewährten Verfahren insbesondere durch die begünstigten Länder besser bekannt zu machen. Beschreibung der Maßnahme Während der Programmlaufzeit werden drei Nebenveranstaltungen durchgeführt, d. h. je eine bei jeder der Jahreskonferenzen der Vertragsparteien des ATT; diese Veranstaltungen werden von den Durchführungsstellen gemeinsam organisiert. Mit den von der Union bereitgestellten Mittel können insbesondere die Reisekosten für eine bestimmte Zahl von Experten oder Beamten aus begünstigten Ländern gedeckt werden. 4.5.   Abschlusskonferenz Ziel der Maßnahme Ziel der Abschlusskonferenz ist die Stärkung des Bewusstseins und der Eigenverantwortlichkeit in Bezug auf den ATT nicht nur bei den Partnerländern, sondern auch bei den einschlägigen Interessenträgern wie beispielsweise den nationalen Parlamenten, regionalen und internationalen Organisationen sowie bei Vertretern der Zivilgesellschaft, die an der weiterreichenden Wirkung, die der Vertrag haben sollte, interessiert sind. Da Vertreter aus vielen verschiedenen Teilen der Welt eingeladen werden, wird die Konferenz zudem als Forum zur Stärkung des internationalen Netzes und der Gemeinschaft der Akteure, die mit der Durchführung des Vertrags befasst sind und auf seine Universalisierung hinarbeiten, dienen. Beschreibung der Maßnahme Diese Maßnahme wird in Form einer zweitägigen Konferenz im hybriden Format (online nur mit Zustimmung des EAD und der Durchführungsstellen) durchgeführt, die gegen Ende der Geltungsdauer dieses Beschlusses und möglicherweise im Anschluss an eine Sitzung der Gruppe COARM veranstaltet wird. Für die Organisation dieser Konferenz sind beide Durchführungsstellen gemeinsam zuständig. Auf dieser Konferenz werden einschlägige Vertreter der von Maßnahmen gemäß Abschnitt 4 begünstigten Länder sowie andere Interessenträger, die mit der Förderung des Vertrags und der damit verfolgten Ziele befasst sind, zusammenkommen. Die Konferenz dient dem leichteren Erfahrungsaustausch der begünstigten Länder, der Darlegung ihrer Standpunkte in Bezug auf den ATT, der Information über den Stand der Ratifizierung und der Durchführung des ATT sowie dem Austausch einschlägiger Informationen mit Vertretern der nationalen Parlamente, regionaler Organisationen und der Zivilgesellschaft. Neben Vertretern der Partnerländer können an der Abschlusskonferenz auch Experten, die zu den Projektmaßnahmen beigetragen haben, sowie Vertreter anderer einschlägiger Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft, die sich für die Durchführung und Universalisierung des ATT einsetzen, teilnehmen. 5.   Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der Experten 5.1.   Expertensitzungen Ziel der Maßnahme Bei den Expertensitzungen liegt der Schwerpunkt auf der Vertiefung der Zusammenarbeit mit Experten aus dem Projekt-Expertenpool, der im Rahmen der Beschlüsse 2013/768/GASP, (GASP) 2017/915 und (GASP) 2021/2309 des Rates eingerichtet wurde, sowie auf der Vertiefung der Zusammenarbeit dieser Experten untereinander, aber auch auf

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.