Europäische Union

Beschluss Nr. 529/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Anrechnung und Verbuchung von Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und über Informationen zu Maßnahmen in Zusammenhang mit derartigen Tätigkeiten

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2018-07-09

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usschluss aller statistischen Ausreißer. Statistische Ausreißer werden unter Anwendung des nachfolgend beschriebenen graduellen Verfahrens ermittelt: a)  Berechnung des arithmetischen Mittelwerts und der Standardabweichung der vollständigen Zeitreihen 1990-2009; b)  Ausschluss aller Jahre aus den Zeitreihen, in denen die jährlichen Emissionen außerhalb der doppelten Standardabweichung vom Mittelwert liegen; c)  erneute Berechnung des arithmetischen Mittelwerts und der Standardabweichung der Zeitreihen 1990-2009 abzüglich der gemäß Buchstabe b ausgeschlossenen Jahre; d)  Wiederholung der Verfahren gemäß den Buchstaben b und c, bis keine Ausreißer mehr zu erkennen sind.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.