ESVGDüV
§ 9Übermittlung von nach der InVeKoS-Verordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- 1.
- Name des Betriebs oder der Firma einschließlich Rechtsform,
- 2.
- Anschrift,
- 3.
- Betriebsnummer,
- 4.
- Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, sofern der Betriebsinhaber diese in seinem Antrag freiwillig angegeben hat,
- 5.
- landwirtschaftliche Flächen des Betriebs nach Lage, Größe und Nutzung sowie die im Sammelantrag für das aktuelle Antragsjahr angegebene Hauptkultur,
- 6.
- Arten und im Sammelantrag angegebene voraussichtliche durchschnittliche Anzahl der gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR04C0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5ee6d3a4a4fb9e0f698ef39aeab83b64d8c5be8c9a4000317e2f09fd62ce03c7