ESVGDüV
§ 5Übermittlung von nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- 1.
- Name oder Bezeichnung des Betriebs,
- 2.
- Lebensmittelunternehmer,
- 3.
- Straße,
- 4.
- Postleitzahl, Ort,
- 5.
- Telefonnummer,
- 6.
- Faxnummer,
- 7.
- E-Mail-Adresse,
- 8.
- Betriebsbereiche und Betriebsarten,
- 9.
- Anzahl der insgesamt beschäftigten Personen,
- 10.
- Wasserversorgung aus öffentlicher Wasserversorgung, aus Eigenwasserversorgung oder aus Versorgung mit sauberem Meerwasser,
- 11.
- die nach dem jeweiligen Beiblatt erhobenen und gespeicherten Daten zur Erzeugung oder Verarbeitung von Fleisch, lebenden Muscheln, Fischereierzeugnissen, Milch, Eiprodukten, Gelatine und Kollagen, zum Behandeln in Kühllagern oder Großküchen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR04C0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5ee6d3a4a4fb9e0f698ef39aeab83b64d8c5be8c9a4000317e2f09fd62ce03c7