ErwSÜAG
§ 12Widerspruch im Konsultationsverfahren
- 1.
- die Durchführung der beabsichtigten Unterbringung dem Wohl des Betroffenen widerspricht, insbesondere weil er keine besondere Bindung zum Inland hat,
- 2.
- die ausländische Behörde kein Gutachten eines Sachverständigen vorlegt, aus dem sich die Notwendigkeit der beabsichtigten Unterbringung ergibt,
- 3.
- ein Grund für eine Versagung der Anerkennung nach Artikel 22 Abs. 2 des Übereinkommens erkennbar ist,
- 4.
- dem Betroffenen im ausländischen Verfahren kein rechtliches Gehör gewährt wurde,
- 5.
- einer erforderlichen Genehmigung der Ausländerbehörde Gründe entgegenstehen oder
- 6.
- die Übernahme der Kosten für die Unterbringung nicht geregelt ist.
- 1.
- im ersuchenden Staat über die ersuchte Maßnahme kein Gericht entscheidet oder
- 2.
- bei Zugrundelegung des mitgeteilten Sachverhalts nach innerstaatlichem Recht die Anordnung der ersuchten Maßnahme nicht zulässig wäre.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 8 G v. 4.5.2021 I 882
Sonst: Das G ist gem. Bek. v. 12.12.2008; 2009 II 39 mWv 1.1.2009 in Kraft getreten
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR031410007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e94fe898dc5df08afcc57e1fba6931473be9e2a8c42feafaa648134648680b0e
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 338 FamFGMitteilung von Entscheidungen
„… n sind auf das Verfahren die §§ 316, 317 Absatz 1 Satz 1, Absatz 5, 6, die §§ 318, 325 Absatz 1 und § 338 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 4 entsprechend anzuwenden.“