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ErwSÜAG

§ 9Bindungswirkung der Anerkennungsfeststellung

Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Die Feststellung nach Artikel 23 des Übereinkommens, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen oder nicht vorliegen, ist für Gerichte und Verwaltungsbehörden bindend.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 8 G v. 4.5.2021 I 882

Sonst: Das G ist gem. Bek. v. 12.12.2008; 2009 II 39 mWv 1.1.2009 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR031410007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e94fe898dc5df08afcc57e1fba6931473be9e2a8c42feafaa648134648680b0e

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