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EReg-BGebV

§ 5Alt-Sachverhalte

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur im Bereich der Eisenbahnregulierung

Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für eine gebührenfähige Leistung, die nach dem 2. September 2016 und vor dem 15. Mai 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurde, gilt die Anlage mit Wirkung ab dem 24. Mai 2019.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 5.6.2024 I Nr. 189

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR097500021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 796f6032680e5641496c58f0b7ef82025ee3389f666c483248084d1fdd49a5f2

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