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EntgTranspG

§ 1Ziel des Gesetzes

Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 25 G v. 5.7.2021 I 3338

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR215210017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): faa0897092c0b594ddaafaaf5a922bb39288e864946b5f3ccf6ef957e6472086

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