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EntgTranspG

Inhaltsübersicht

Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§  1Ziel des Gesetzes
§  2Anwendungsbereich
§  3Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
§  4Feststellung von gleicher oder gleichwertiger Arbeit, benachteiligungsfreie Entgeltsysteme
§  5Allgemeine Begriffsbestimmungen
§  6Aufgaben von Arbeitgebern, Tarifvertragsparteien und betrieblichen Interessenvertretungen
§  7Entgeltgleichheitsgebot
§  8Unwirksamkeit von Vereinbarungen
§  9Maßregelungsverbot
Abschnitt 2
Individuelle Verfahren
zur Überprüfung von Entgeltgleichheit
§ 10Individueller Auskunftsanspruch
§ 11Angabe zu Vergleichstätigkeit und Vergleichsentgelt
§ 12Reichweite
§ 13Aufgaben und Rechte des Betriebsrates
§ 14Verfahren bei tarifgebundenen und tarifanwendenden Arbeitgebern
§ 15Verfahren bei nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Arbeitgebern
§ 16Öffentlicher Dienst
Abschnitt 3
Betriebliche Verfahren
zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit
§ 17Betriebliche Prüfverfahren
§ 18Durchführung betrieblicher Prüfverfahren
§ 19Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen
§ 20Mitwirkung und Information
Abschnitt 4
Berichtspflichten für Arbeitgeber
§ 21Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit
§ 22Berichtszeitraum und Veröffentlichung
Abschnitt 5
Evaluation, Aufgabe der
Gleichstellungsbeauftragten, Übergangsbestimmungen
§ 23Evaluation und Berichterstattung
§ 24Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten
§ 25Übergangsbestimmungen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 25 G v. 5.7.2021 I 3338

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR215210017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): faa0897092c0b594ddaafaaf5a922bb39288e864946b5f3ccf6ef957e6472086

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