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ElekZeugnV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1978 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 14.10.1982 I 1413

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005010978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16015b691d78f554ae05b74323f43cd7732b825bc032a248dc2a50b555ee717f

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