ElektroG
Anlage 1(zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen
- 1.
- WärmeüberträgerKühlschränkeGefriergeräteGeräte zur automatischen Abgabe von KaltproduktenKlimageräteEntfeuchterWärmepumpenWärmepumpentrocknerölgefüllte RadiatorenBoilerWarmwasserspeichersonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden
- 2.
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthaltenBildschirmeFernsehgeräteLCD-Fotorahmen und digitale BilderrahmenMonitoreLaptopsNotebooksTablets und Tablet-PCs
- 3.
- Lampenstabförmige LeuchtstofflampenKompaktleuchtstofflampenLeuchtstofflampenEntladungslampen (einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen)Niederdruck-NatriumdampflampenLED-Lampen
- 4.
- GroßgeräteWaschmaschinenWäschetrocknerGeschirrspülerElektroherde und ElektrobacköfenElektrokochplattenLeuchtenTon- oder BildwiedergabegeräteMusikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln)Geräte zum Stricken und WebenGroßrechnerGroßdruckerKopiergeräteGeldspielautomatenmedizinische Großgerätegroße Überwachungs- und Kontrollinstrumentegroße Produkt- und Geldausgabeautomatengroße PhotovoltaikmoduleNachtspeicherheizgerätegroße AntennenPedelecsElektrokleinstfahrzeuge mit zwei Rädern und ohne Sitz
- 5.
- KleingeräteStaubsaugerTeppichkehrmaschinenNähmaschinenLeuchtenMikrowellengeräteLüftungsgeräteBügeleisenToasterelektrische MesserWasserkocherUhrenFitness- und Gesundheitsarmbänderelektrische RasierapparateWaagenHaar- und KörperpflegegeräteRadiogeräteVideokamerasVideorekorderHi-Fi-AnlagenMusikinstrumenteTon- oder Bildwiedergabegeräteelektrisches und elektronisches SpielzeugSportgeräteFahrrad-, Tauch-, Lauf-, RudercomputerRauchmelderHeizreglerThermostateelektrische und elektronische Kleinwerkzeugemedizinische Kleingerätekleine Überwachungs- und Kontrollinstrumentekleine ProduktausgabeautomatenKleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulenkleine PhotovoltaikmoduleAntennenAdapterReisesteckerSteckdosenkonfektionierte StromkabelHDMI-, Audio- und VideokabelSchmelzsicherungenelektrische ZigarettenBekleidung mit elektrischen Funktionen (z.B. Heiz-, Massage- oder Leuchtfunktionen)Schuhe mit Leuchtfunktionenbeleuchtete FliesenDrohnenTonerkartuschen und Druckerpatronen
- 6.
- Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)MobiltelefoneGPS-GeräteTaschenrechnerRouterPCsDruckerTelefoneKommunikationsantennenTelefon- und NetzwerkadapterUSB-KabelNetzwerkkabel
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 286
Sonst: Ersetzt G 2129-43 v. 16.3.2005 I 762 (ElektroG)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR173910015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 29a318061af91045653884176310091e2329a5a5a4f5c44aa11cecc01731b31a