ElbVwHHmbV
§ 2
Verordnung über die Verwaltung der Elbe und anderer Reichswasserstraßen durch die Hansestadt Hamburg
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000030939
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8c91dc80b59967773c49afb9352b496522634baa2cd5107da125998c27d6781