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KTFG

§ 6Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“

Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem jährlichen Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen und wird mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 30.9.2025 I Nr. 231

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR180700010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 66d4e8bb455a15018d09a10dece69492206a308149f54281be5b181054b450d6

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