KTFG
§ 2aVerwendung der Mittel zur Überwindung der Folgen der COVID-19-Pandemie
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“
- 1.
- Förderung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich,
- 2.
- Förderung von Investitionen für eine kohlendioxidneutrale Mobilität,
- 3.
- Förderung von Investitionen in neue Produktionsanlagen in Industriebranchen mit emissionsintensiven Prozessen über Klimaschutzverträge,
- 4.
- Förderung von Investitionen zum Ausbau einer Infrastruktur einer kohlendioxidneutralen Energieversorgung oder
- 5.
- Stärkung der Nachfrage privater Verbraucherinnen und Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch die Abschaffung der EEG-Umlage.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 30.9.2025 I Nr. 231
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR180700010
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 66d4e8bb455a15018d09a10dece69492206a308149f54281be5b181054b450d6