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EinsatzUV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über die Vermutung der Verursachung einer psychischen Störung durch einen Einsatzunfall

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 9.7.2020 I 1868

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR209200012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): af3acc28df9bf4bb3f124508117a6a451fa38e683846254989bfc0e1403d73d2

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