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EinhV

§ 2Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen

Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung

In Datenverarbeitungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen und Vorsätze nach DIN 66 030, Ausgabe Mai 2002, dargestellt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.9.2009 I 3169

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022720985

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7d6ae97ec0fcb96a9f53ddd98b06595a3cf718d73cc380f1d904c168cc869163

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