Zum Gesetzesinhalt

EigZulG

§ 10Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage

Eigenheimzulagengesetz

Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.3.1997 I 734;

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 18.7.2014 I 1042

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR178310995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6c930819c8d547e264c9ce2092dd7e8364b4d0d44492512b8d802dddfe6db82a

XML-Quelle beim Herausgeber