Zum Gesetzesinhalt

EF-VO

§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2008 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR223500008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6170c1fe33af1144f4887f010f15f20475d2a6890a3e37403eb3dc8068a56e46

XML-Quelle beim Herausgeber