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EComFPrV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce

§  1Gegenstand
§  2Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§  3Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§  4Handlungsbereiche
§  5Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“
§  6Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“
§  7Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce“
§  8Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“
§  9Bestandteile der Prüfung
§ 10Schriftlicher Prüfungsteil
§ 11Mündlicher Prüfungsteil
§ 12Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 13Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 14Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 15Zeugnisse
§ 16Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils
§ 17Ausbildereignung
§ 18Inkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203700019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad3a40dfc147828a01e1e345cb936a90a3f77fd99a93d5748eadd1e1bc46eace

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