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EBV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie die Aufgaben und Befugnisse von Betriebsleitern für Eisenbahnen

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 1.2.2001 +++)

Die V wurde als Artikel 1 d. V v. 7.7.2000 I 1023 (EBtrV) vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 4 dieser V am 1.2.2001 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 10.10.2016 I 2242

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR102310000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8584604906c7df668e0ece8099dac8af55f779352202b1d98abacbc93dec5b62

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