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EBPV

Abschnitt 5 Wiederholungsprüfung, Einsicht in die Prüfungsunterlagen, Aufbewahrung

Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 9.5.2011 I 810

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR102500000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cae616808331393237e9862ba8d21030232e79b24f3fc686fcde15689acfe1d9

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