EBPV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Die V wurde als Artikel 2 d. V v. 7.7.2000 I 1023 (EBtrV) vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 4 dieser V am 1.2.2001 in Kraft.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 9.5.2011 I 810
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR102500000
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cae616808331393237e9862ba8d21030232e79b24f3fc686fcde15689acfe1d9