EBewMG
§ 19Einschränkung eines Grundrechts
Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0400B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 948392c44a603487daf8ce4548d84db479a696cc7c4c99a625bdcf35c5ffd0d7
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- Art 10 GG
„Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.“