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EBewMG

§ 16Gerichtliche Entscheidung

Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs nach Artikel 17 Absatz 5 oder Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023 ergeht durch unanfechtbaren Beschluss.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0400B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 948392c44a603487daf8ce4548d84db479a696cc7c4c99a625bdcf35c5ffd0d7

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