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DWDG

1. Abschnitt Rechtsform, Aufsicht

Gesetz über den Deutschen Wetterdienst

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.4.2024 I Nr. 120

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR287100998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 629c251955f800b4a37e36b4218afc74710b453c7cc4e51c037cdbe61308820b

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