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DTAGÜbertrAnO

§ 3Vorbehaltsklausel

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG

Der Vorstand der Deutschen Telekom AG behält sich vor, die übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder in bestimmten Gruppen von Fällen und in jedem Stadium des Verfahrens selbst wahrzunehmen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 AnO v. 14.2.2024 I Nr. 57

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR111200019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 42b308fbef1b737a469fd5e71638278c9fe7092d03ec8a8f56eb9e0a50a57315

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