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DTAGÜbertrAnO

§ 2Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG

(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden der Leitung der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.
(2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten wird der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 AnO v. 14.2.2024 I Nr. 57

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR111200019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 42b308fbef1b737a469fd5e71638278c9fe7092d03ec8a8f56eb9e0a50a57315

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