Zum Gesetzesinhalt

DrechsHolzspielMstrV

§ 1Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Drechsler-(Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Handwerk

Die Meisterprüfung im Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Teil I),
2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 36 V v. 18.1.2022 I 39

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR298500001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6c3da31d9441ff39d175a1aff66623c7bac6f32fdce634c7018496f042553805

XML-Quelle beim Herausgeber