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DPAGÜbertrAnO

§ 6Vorbehaltsklausel

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG

Der Vorstand der Deutschen Post AG behält sich vor, die übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder in bestimmten Gruppen von Fällen und in jedem Stadium des Verfahrens selbst wahrzunehmen.
Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Zuletzt geändert durch Art. 1 AnO v. 18.9.2025 I Nr. 217

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR218900015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a5c03cd6a9b58ef7fb01d7bba2f1ff98747bba6026394bfecf0b4c90ffd9628

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