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DPAGÜbertrAnO

§ 5Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG

(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden den in § 1 genannten Leiterinnen und Leitern übertragen.
(2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten gegen disziplinarrechtliche Entscheidungen wird der Service Niederlassung Post & Paket in Darmstadt übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Zuletzt geändert durch Art. 1 AnO v. 18.9.2025 I Nr. 217

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR218900015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a5c03cd6a9b58ef7fb01d7bba2f1ff98747bba6026394bfecf0b4c90ffd9628

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