DMBilG
§ 1Pflicht zur Aufstellung
Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung
- 1.
- volkseigene Kombinate, Betriebe, selbständige Einrichtungen und wirtschaftsleitende Organe, zwischenbetriebliche Einrichtungen und sonstige im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragene Wirtschaftseinheiten sowie volkseigene Güter,
- 2.
- Aktiengesellschaften im Aufbau, Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Aufbau,
- 3.
- Genossenschaften jeder Art einschließlich kooperativer Einrichtungen,
- 4.
- Betriebe mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit des Staates, der Länder, Kreise, Städte und Gemeinden, die ein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 des Handelsgesetzbuchs betreiben,
- 5.
- Anstalten, Stiftungen und Vereine, die ein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 des Handelsgesetzbuchs betreiben,
- 6.
- die Deutsche Post,
- 7.
- die Deutsche Reichsbahn,
- 8.
- Zweigniederlassungen und Betriebsstätten von Unternehmen nach Absatz 1 mit Hauptniederlassung außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 28.7.1994 I 1842;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 1 G v. 10.5.2016 I 1142
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR211690990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4c3243dfd2c5bd4e0973c226fed7e2fc00a7d2562a65279b57fafd9c630e9ad2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 1 HGB
„… lichkeit des Staates, der Länder, Kreise, Städte und Gemeinden, die ein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 des Handelsgesetzbuchs betreiben, 5. Anstalten, Stiftungen und Vereine, die ein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 des Handelsgesetzbuchs betreib …“
- § 238 HGBBuchführungspflicht
„… ederlassung (Sitz) in der Deutschen Demokratischen Republik am 1. Juli 1990, die als Kaufleute nach § 238 des Handelsgesetzbuchs verpflichtet sind, Bücher zu führen, haben ein Inventar und eine Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark für den 1. Juli 199 …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- § 3 FinBerG DDRBilanzrechtliche Folgen
„Sind Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne des § 1 in einer gemäß § 1 D-Markbilanzgesetz aufzustellenden Eröffnungsbilanz ausgewiesen, gilt die Eröffnungsbilanz entsprechend § 36 Abs. 1, 2 und 4 Satz 1 und 2 …“
- § 1 WismutAGAbkG
„… mwandlung der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut auch dann eine Umwandlung im Sinne des § 1 Abs. 5 D-Markbilanzgesetz darstellt, wenn die Umwandlung nach dem 30. Juni 1991 vollzogen wird; die nach dem D-Markbilanzgesetz erstellte DM-Eröf …“