(1) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. soll die Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. handelt unabhängig von Vorgaben und Weisungen der Bundesregierung oder anderen öffentlichen und privaten Stellen in eigener Initiative oder auf Ersuchen der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages unter eigenverantwortlichem Einsatz seiner Ressourcen.
(2) Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere folgende:
1.
Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland, in geeigneten Fällen in vergleichender Perspektive, sowie Einrichten und Betreiben einer fachspezifischen Bibliothek,
2.
wissenschaftliche Forschung und Publikation,
3.
Politikberatung,
4.
Bildungsarbeit im Inland,
5.
Förderung des Dialogs und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevanten Stellen und
6.
Erstellen von Analysen zu weiterwirkenden menschenrechtlichen Folgen totalitärer Diktaturen sowie von Kriegs- und Nachkriegsgeschehen in Ergänzung der Arbeit bestehender Institutionen.
(3) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. nimmt daneben die folgenden Aufgaben wahr, wenn und soweit zusätzliche Finanzmittel verfügbar sind:
1.
Unterstützung der Bundesregierung bei der Erstellung von Berichten über die Menschenrechte in Drittstaaten, bei der Erstellung von Länderanalysen und Fragekatalogen zu menschenrechtlichen Defiziten in Drittstaaten,
2.
Erstellen von Analysen der Wirkung von europäischer und deutscher Politik, insbesondere Entwicklungspolitik, auf die Lage der Menschenrechte in Adressatenländern.
(4) Als unabhängiger Mechanismus gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. die in dem Übereinkommen beschriebenen Aufgaben wahrnehmen.
(4a) Als Teil des unabhängigen Überwachungsmechanismus gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1356 und Artikel 43 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1348 soll das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. die in Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) 2024/1356 genannten Aufgaben wahrnehmen, mit Ausnahme der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Inhaftnahme und die Unterbringung.
(5) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Arbeit der Institution sowie die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor, zu dem der Deutsche Bundestag Stellung nehmen soll.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 12 G v. 23.4.2026 I Nr. 111
Sonst: § 1 Abs. 1 Satz 2 ist gem. § 8 Satz 2 dieses G am 1.1.2016 in Kraft getreten
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.