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DialogmServAusbV

§ 6Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR123800006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e7225701a4bc0b703d77992a7169f7f8477c564898feed2e60c0d99c73cad0fb

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