DGG
§ 4Verordnungsermächtigung
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance
- 1.
- technische und organisatorische Standards einschließlich Vorgaben zu Löschfristen für die Verarbeitung der Daten und für die sichere Verarbeitungsumgebung der zuständigen Stelle bei der Unterstützung nach Artikel 7 Absatz 1 und 4 des Daten-Governance-Rechtsakts,
- 2.
- das Verfahren der Entgegennahme von Anfragen und Anträgen in Bezug auf die Weiterverwendung von Daten der in Artikel 3 Absatz 1 des Daten-Governance-Rechtsakts genannten Datenkategorien durch die zentrale Informationsstelle und ihre Übermittlung an die öffentlichen Stellen nach Artikel 8 Absatz 2 Satz 1 des Daten-Governance-Rechtsakts,
- 3.
- den Inhalt der Bestandsliste nach Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 des Daten-Governance-Rechtsakts, einschließlich der an die zentrale Informationsstelle zu übermittelnden Bedingungen für die Weiterverwendung von Daten und Metadaten der öffentlichen Stellen, sowie
- 4.
- technische und organisatorische Standards der Datenübermittlungen für die Bestandsliste nach Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 des Daten-Governance-Rechtsakts.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR08D0A0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 547a4af973a2db766734ecc4055bc84c541c0c0edee2107bef35d302ee1cf368