DarlVermV
Anlage 2(zu § 3 Absatz 4) Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung
Verordnung über Darlehensvermittlung
- 1.
- Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und -information),
- 2.
- fachliche Kenntnis über Kreditprodukte und andere Finanzdienstleistungen; Marktübersicht,
- 3.
- fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts und Verbraucherschutzes,
- 4.
- fachliche Kenntnis auf dem Gebiet der Kreditwürdigkeitsprüfung,
- 5.
- fachliche Kenntnis über ethische Standards im Geschäftsleben,
- 6.
- Finanz- und Wirtschaftskompetenz.
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| (Stempel/Siegel) | ||
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| (Ort und Datum) | (Unterschrift) |
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0E50B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c11cef0cc6a25ffdddd23a282203789eb9f1678dacf0656224ba23ba562791bf