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DarlVermV

Anlage 2(zu § 3 Absatz 4) Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung

Verordnung über Darlehensvermittlung

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 229, S. 10)
Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK“ nach § 34k Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung
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(Name und Vorname)
geboren am …………………………………… in ……………………………………
wohnhaft in ……………………………………………………………………………
hat am ……………………………………
vor der Industrie- und Handelskammer ……………………………………………
die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Darlehensvermittler nach § 34k Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt.
Die Sachkundeprüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Kenntnisse, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und -information),
2.
fachliche Kenntnis über Kreditprodukte und andere Finanzdienstleistungen; Marktübersicht,
3.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts und Verbraucherschutzes,
4.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet der Kreditwürdigkeitsprüfung,
5.
fachliche Kenntnis über ethische Standards im Geschäftsleben,
6.
Finanz- und Wirtschaftskompetenz.
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(Stempel/Siegel)
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(Ort und Datum)(Unterschrift)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0E50B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c11cef0cc6a25ffdddd23a282203789eb9f1678dacf0656224ba23ba562791bf

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