BwTAMAbgV
(XXXX)
Verordnung über die Abgabe von Tierarzneimitteln im Bereich der Bundeswehr
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR110400022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dec209b05ae5572ebd35cf71077731c92863bd4f63dfe380ccc3202779487aee