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BwTAMAbgV

Verordnung über die Abgabe von Tierarzneimitteln im Bereich der Bundeswehr

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR110400022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dec209b05ae5572ebd35cf71077731c92863bd4f63dfe380ccc3202779487aee

XML-Quelle beim Herausgeber

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