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BwTAMAbgV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Abgabe von Tierarzneimitteln im Bereich der Bundeswehr

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 19.7.2022 +++)

Die V wurde als Artikel 2 der V v. 6.7.2022 I 1102 vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Gesundheit beschlossen. Sie ist gem. Art. 10 dieser V am 19.7.2022 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR110400022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dec209b05ae5572ebd35cf71077731c92863bd4f63dfe380ccc3202779487aee

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