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BWpVerwPG

§ 1Zuordnung des Personals

Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung

Die Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundeswertpapierverwaltung sind ab dem 1. August 2006 solche bei dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Für die Auszubildenden bei der Bundeswertpapierverwaltung gilt Satz 1 entsprechend.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 9.6.2021 I 1614

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR146900006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed20637515e14b95db492310bcedb2c738e6d85e81201ff263fad5ee690c3e1f

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