BwHFV
§ 5Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
- 1.
- ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,
- 2.
- Schutzimpfungen im notwendigen Umfang einschließlich medikamentöser Prophylaxe, ausgenommen Schutzimpfungen und medikamentöser Prophylaxe und medikamentöser Prophylaxe anlässlich privater Auslandsreisen, und
- 3.
- sonstige medizinische Prophylaxemaßnahmen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 76 G v. 20.8.2021 I 3932
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR325000017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0e6ce0834b33705f9b9b9f6e01e4004a85bef7f9b8d6630fd38cb5fbb676566