Zum Gesetzesinhalt

BwHFV

Kapitel 2 Leistungen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung

Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 76 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR325000017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0e6ce0834b33705f9b9b9f6e01e4004a85bef7f9b8d6630fd38cb5fbb676566

XML-Quelle beim Herausgeber