Zum Gesetzesinhalt

BwHFV

§ 27Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

(1) Soldatinnen haben Anspruch auf
1.
Leistungen zur Geburtsvorbereitung sowie auf Schwangerschaftsrückbildungsgymnastik, wenn diese ärztlich verordnet wurden,
2.
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe während der Schwangerschaft und nach der Entbindung im Rahmen der vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erlassenen Mutterschaftsrichtlinien und in entsprechender Anwendung des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in seiner jeweils jüngsten auf der Internetseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (www.gkv-spitzenverband.de) veröffentlichten Fassung,
3.
häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist; § 19 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 4 Satz 1 gilt entsprechend,
4.
Hilfe bei der Entbindung durch eine Ärztin oder einen Arzt oder durch eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger,
5.
Haushaltshilfe unter den Voraussetzungen des § 24h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
6.
Gewährung von Arznei-, Verband-, Hilfs- und Heilmitteln nach ärztlicher Verordnung bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung,
7.
vollstationäre Behandlung im Zusammenhang mit der Entbindung im Rahmen von § 10 Absatz 5 und 6,
8.
Ersatz der Auslagen der durch die Entbindung unmittelbar erforderlichen Fahrten und
9.
Leistungen bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch.
(2) Sofern das Krankenhaus bei stationärem Aufenthalt der Soldatin nach der Entbindung für das gesunde, selbst nicht behandlungsbedürftige Neugeborene eine Fallpauschale verlangt, werden diese Kosten übernommen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 76 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR325000017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0e6ce0834b33705f9b9b9f6e01e4004a85bef7f9b8d6630fd38cb5fbb676566

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (2)
  • § 134a SGB 5Versorgung mit Hebammenhilfe

    „… ichtlinien und in entsprechender Anwendung des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in seiner jeweils jüngsten auf der Internetseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (www.gkv-spitzenverband.de …“

  • § 24h SGB 5Haushaltshilfe

    „… r durch eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger, 5. Haushaltshilfe unter den Voraussetzungen des § 24h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 6. Gewährung von Arznei-, Verband-, Hilfs- und Heilmitteln nach ärztlicher Verordnung bei Schwangerschaftsbeschwerden …“