BwHFV
§ 27Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
- 1.
- Leistungen zur Geburtsvorbereitung sowie auf Schwangerschaftsrückbildungsgymnastik, wenn diese ärztlich verordnet wurden,
- 2.
- ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe während der Schwangerschaft und nach der Entbindung im Rahmen der vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erlassenen Mutterschaftsrichtlinien und in entsprechender Anwendung des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in seiner jeweils jüngsten auf der Internetseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (www.gkv-spitzenverband.de) veröffentlichten Fassung,
- 3.
- häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist; § 19 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 4 Satz 1 gilt entsprechend,
- 4.
- Hilfe bei der Entbindung durch eine Ärztin oder einen Arzt oder durch eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger,
- 5.
- Haushaltshilfe unter den Voraussetzungen des § 24h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- 6.
- Gewährung von Arznei-, Verband-, Hilfs- und Heilmitteln nach ärztlicher Verordnung bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung,
- 7.
- vollstationäre Behandlung im Zusammenhang mit der Entbindung im Rahmen von § 10 Absatz 5 und 6,
- 8.
- Ersatz der Auslagen der durch die Entbindung unmittelbar erforderlichen Fahrten und
- 9.
- Leistungen bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 76 G v. 20.8.2021 I 3932
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR325000017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0e6ce0834b33705f9b9b9f6e01e4004a85bef7f9b8d6630fd38cb5fbb676566
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 134a SGB 5Versorgung mit Hebammenhilfe
„… ichtlinien und in entsprechender Anwendung des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in seiner jeweils jüngsten auf der Internetseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (www.gkv-spitzenverband.de …“
- § 24h SGB 5Haushaltshilfe
„… r durch eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger, 5. Haushaltshilfe unter den Voraussetzungen des § 24h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 6. Gewährung von Arznei-, Verband-, Hilfs- und Heilmitteln nach ärztlicher Verordnung bei Schwangerschaftsbeschwerden …“