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BVwAZustG131AnO

III.

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131 auf das Bundesverwaltungsamt

Die Bekanntmachung vom 31. Juli 1954 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 378) betr. Bestimmung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf als Pensionsfestsetzungs- und Regelungsbehörde bleibt unberührt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR503100960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 845d0c1e2f4547937a5e8836cf4c44fa7d18c18cecfbb6ceebbc1008103e0106

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