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BVwAZustG131AnO

Allgemeine Hinweise

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131 auf das Bundesverwaltungsamt

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR503100960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 845d0c1e2f4547937a5e8836cf4c44fa7d18c18cecfbb6ceebbc1008103e0106

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