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BVwAZustG131AnO

II.

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131 auf das Bundesverwaltungsamt

Für im Bundesgebiet befindliche, dem Land Nordrhein-Westfalen im Notaufnahmeverfahren zugewiesene Personen, die aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin geflüchtet sind und im Bundesgebiet noch keinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt begründet haben, verbleibt es abweichend von Abschnitt I dieser Anordnung bei der durch Bekanntmachung vom 14. November 1955 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 468) getroffenen Regelung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR503100960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 845d0c1e2f4547937a5e8836cf4c44fa7d18c18cecfbb6ceebbc1008103e0106

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