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II.

Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Ermittlung von Wehrpflichtigen, die sich der Erfassung entziehen

Das im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verteidigung und den Innenministern (Senatoren) der Länder durch meinen Erlaß vom 18. Dezember 1957 (Gemeinsames Ministerialblatt 1958 S. 34) festgelegte Verfahren zwischen den Erfassungsbehörden und der Ermittlungszentrale bleibt unberührt. In dem Erlaß vom 18. Dezember 1957 tritt das Bundesverwaltungsamt an die Stelle der früheren Bundesstelle für Verwaltungsangelegenheiten des Bundesministers des Innern.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR503300960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 72e7240ba0188827bda044cc596b4ee4b0dbc5fb005f94b35276a50b20336c57

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