II. BV
§ 13Fremdmittel
Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
- 1.
- Darlehen,
- 2.
- gestundete Restkaufgelder,
- 3.
- gestundete öffentliche Lasten des Baugrundstücks außer der Hypothekengewinnabgabe,
- 4.
- kapitalisierte Beträge wiederkehrender Leistungen, namentlich von Rentenschulden,
- 5.
- Mietvorauszahlungen,
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 12.10.1990 I 2178;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 2 G v. 23.11.2007 I 2614
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017190957
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d454139afb670673c467f0fffa45ba9c8e289efbbb2f4bf7ba06c6a0b38450bb