Zum Gesetzesinhalt

BVG§27bV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Durchführung einer Zusatzstatistik auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge über Leistungen nach § 27b des Bundesversorgungsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 1. 1. 1969 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR522600968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 021e06cf87eeb7f7f21cfd13c8160bed264228a6d8417cef9490be3aa587e9c7

XML-Quelle beim Herausgeber