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§ 6Prüfungsbereich „Organisation“
- 1.
- Analysieren des Marktes, Berücksichtigen der Rahmenbedingungen, Erarbeiten und Anbieten sachgerechter und wirtschaftlicher Lösungen sowie Umsetzen eines passenden Geschäftsmodells,
- 2.
- Entwickeln und Einsetzen von Marketingstrategien zur Kundengewinnung,
- 3.
- Organisieren und Optimieren betrieblicher Prozesse,
- 4.
- Planen und optimales Einsetzen von Personal, Betriebsmitteln und Finanzen,
- 5.
- Sichern der Betriebsfähigkeit technischer Systeme, Organisieren regelmäßiger Wartungen sowie Gewährleisten der IT- und Datensicherheit,
- 6.
- Planen, Vorbereiten und Realisieren von Beschaffungen und Investitionen,
- 7.
- Gewährleisten des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes,
- 8.
- Einhalten der für den Medienbereich geltenden Rechtsvorschriften.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-39 v. 4.7.2012 I 1467 (MedienBTMstrPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0FC0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 606bcace7ffac72c692e95923ae88c5ded4e507bb5757521fc2ea6281c994e5f